Schutzschirm fürs Eigentum: Wohngebäudeversicherung & Hausrat
Beratungstermin vereinbarenSo bauen Sie mit Voigt Versicherung einen Rundumschutz für die eigenen vier Wände auf
Wohngebäudeversicherung
Hausratversicherung
Policen Konzept: Die Kombination für eine optimale Absicherung
Individuelle Beratung zum Schutz Ihrer vier Wände
Schützen Sie Ihre Immobilie ausreichend vor Schäden!
Alles Wichtige zur Wohngebäudeversicherung & Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung sichern völlig verschiedene Dinge ab
Die eine leistet bei Schäden am Gebäude, Nebengebäuden und fest damit verbundenen Objekten – die andere bei allen beweglichen Gegenständen im Haus bzw. in der Wohnung
Hausbesitzerinnen und -besitzer benötigen beides, gern auch kombiniert in einer Police ohne Wert 1914 und Windstärkenregelung
Ihre Vorteile bei der Wohngebäude-& Hausratsversicherung mit Voigt Versicherung auf einen Blick
Maßgeschneiderte Absicherung für Ihr Zuhause
Rundum-Schutz bei Schäden und Risiken
Langfristige Betreuung und Unterstützung
Diese Versicherungen sind für Wohnimmobilien sinnvoll
Das sagen Andere über Voigt Versicherung
Maximilian S.
Claudia R.
Sebastian T.
Worin unterscheiden sich Wohngebäude- und Hausratversicherung?
Interessant ist, dass beide Versicherungen bei ähnlichen Schäden greifen wie Feuer, Sturm, Überspannung und Leitungswasser. Eine Ausnahme ist der Schutz bei Einbruchdiebstahl, den nur die Hausratversicherung bietet. Die Unterschiede findet man bei den versicherten Gegenständen, die sich schon am Versicherungsnamen ablesen lassen: So leistet die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude und allen anderen in die Police eingeschlossenen Nebengebäuden auf dem Grundstück. Hinzu kommen fest verbundene Teile wie Heizung, Einbauküche oder Markise. Für alles im Haus greift dann die Hausrat: Möbel, Bargeld, Wertsachen, Kleidung, Haushaltselektronik etc.
Beratungstermin vereinbarenGebäudeversicherung & Hausrat: Noch mehr Schutz durch Zusatzbausteine
Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung können je nach Bedarf um verschiedenen Zusatzpakete erweitert werden. In einer Zeit, in der der Klimawandel das Auftreten von Naturkatastrophen auch hierzulande wahrscheinlicher werden lässt, ist ein umfassenderer Schutz vor Elementargefahren absolut sinnvoll. Zusatzbausteine decken Gefahren wie Hochwasser, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Lawinen etc. ab, was weder Hausratversicherung noch Wohngebäudeversicherung ohne integrierte Elementarschadenversicherung normalerweise abdecken.
Beratungstermin vereinbarenDas hat unser Policen Konzept anderen Absicherungen voraus?
Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass für alle, die ein Haus- oder eine Wohnung besitzen, eine Wohngebäudeversicherung allein ausreicht. An den Abschluss einer Hausratversicherung denken viele nicht. In der Praxis sieht es so aus, dass sich beide Versicherungen ideal ergänzen. Unser Policen Konzept, das Wohngebäudeversicherung und Hausrat sinnvoll miteinander kombiniert, ist das Instrument zur perfekten Absicherung Ihrer Wohnimmobilie. Indem beides zusammen in einer Police zusammengefasst ergeben sich verschiedene Vorteile: faire Konditionen und keine Abgrenzungsproblematik im Schadensfall.
Beratungstermin vereinbarenVoigt-Versicherung:
Wir beraten Sie transparent, ungebunden und verlässlich!
Beratungstermin vereinbarenPolicen Konzept: kein Wert 1914
Bei der Auswahl der Gebäudeversicherung gibt es im Wesentlichen zwei Methoden, um den Versicherungswert des Eigenheims zu ermitteln: die historisch geprägte Gebäudeversicherung auf der Basis vom sogenannten Wert 1914 oder nach der Wohnfläche und anderen spezifischen Merkmalen. Wir arbeiten gern mit der modernen – und leichter nachvollziehbaren und transparenteren – Methode, für die neben der tatsächlichen Größe der Immobilie, die Qualität von Bauart und Ausstattung berücksichtigt wird. Damit sind auch flexiblere Anpassungen der Versicherungssummen entsprechend des Marktwerts z. B. nach Umbauten oder Modernisierungen realisierbar sind.
Beratungstermin vereinbarenPolicen Konzept: keine Windstärkenregelung
Die Windstärkenregelung spielt bei unseren Policen keine Rolle, jedoch bei vielen anderen:
Sturmschäden werden von der Gebäudeversicherung in den meisten Fällen gedeckt – häufig allerdings nur, wenn die Windstärke bei mindestens 8 nach der Beaufort-Skala für Windstärke-Messung lag. Das heißt: Erst, wenn Windgeschwindigkeiten von mindestens 62 km/h nachgewiesen bzw. angenommen werden können, erkennt die Versicherung den Schaden an. Häufig wird hier ein Gutachten nach einer Begutachtung vor Ort angefertigt.
Für wen ist unser Beratungs-Angebot geeignet?
Für Beamte und Beamtinnen - vorallem mit Vorerkrankungen
Für heilfürsorgeberechtigte Beamte und Beamtinnen
Für Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Referendare
Für Familienangehörige von Beamten
FAQs -
Häufig gestellte Fragen zur Wohngebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung
Wer kann eine Hausratversicherung bzw. eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
Während eine Hausratversicherung alle abschließen können, liegt die Wohngebäudeversicherung in der Verantwortung der Immobilieneignerinnen und -eigner.
Am Beispiel erklärt: Wann brauche ich eine Wohngebäudeversicherung, wann eine Hausratversicherung?
Wer sich vor einem Einbruch schützen möchte, wählt eine Hausratsversicherung, da nur sie die beweglichen Gegenstände im Haus absichert. Alles, was fest verbaut ist und durch Sturm, Feuer oder Leitungswasser kaputt geht, ist ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Dazu zählen also auch Fliesen, verklebte Teppiche oder Armaturen, nicht jedoch die Badmöbel oder lose Teppiche.
Feuer, Wasser, Sturm! Was ist im Schadensfall zu tun?
Eine Schadenmeldung sollte möglichst schnell und umfassend erfolgen. Dafür kann die Versicherung entweder telefonisch oder z. B. per E-Mail informiert werden. Sinnvoll ist es, Rechnungen stets gut aufbewahren und die entstandenen Schäden durch Fotos oder Videos zu dokumentieren. Im Hinblick auf die Schadenbeseitigung sollte einerseits die Schadenminderungspflicht bedacht werden, nach der Maßnahmen ergriffen werden müssen, um weitere Schäden zu vermeiden, z. B. abdecken, abstützen. Andererseits will sich die Versicherung ggf. selbst ein Bild vom Ausmaß der Schäden machen, weshalb die beschädigten Gegenstände nicht entsorgt werden sollten.