Beihilfe Baden-Württemberg – Ihre Gesundheitsvorsorge als Beamter
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Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe in Baden-Württemberg ist eine Fürsorgeleistung des Landes, mit der Beamte im Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfall finanziell unterstützt werden. Der Dienstherr übernimmt dabei einen Teil der tatsächlich entstandenen Aufwendungen, beispielsweise für ärztliche Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte. Die verbleibenden Kosten sichern Beamte in der Regel über eine private Krankenversicherung mit speziellen Beihilfetarifen ab.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich bei der Beihilfe nicht um eine eigenständige Versicherung, sondern um eine staatliche Unterstützung, die die persönliche Vorsorge des Beamten ergänzt.
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Wer hat Anspruch auf Beihilfe in Baden-Württemberg?
Anspruchsberechtigt sind:
- Beamte auf Lebenszeit, Probe oder Widerruf
- Versorgungsempfänger (Pensionäre)
- Ehepartner, sofern sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und die Einkommensgrenze (20.878 € jährlich) nicht überschreiten
- Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Verlängerung bei Studium oder Behinderung möglich)
Bemessungssätze der Beihilfe Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gelten folgende Beihilfesätze (Stand 2025):
| Personengruppe | Beihilfesatz |
|---|---|
| Aktive Beamte ohne Kinder | 50% |
| Beamte mit zwei oder mehr Kindern | 70% |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70% |
| Ehepartner (beihilfeberechtigt) | 70% |
| Kinder | 80% |
Die Restkosten sind über eine private Krankenversicherung abzusichern, die auf die Baden-Württemberg Beihilfe abgestimmt ist.
Sonderregelung: Die pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg
Seit 1. Januar 2023 können Beamte aus Baden-Württemberg zwischen der klassischen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe (auch „Hamburger Modell“) wählen.
Bei der pauschalen Variante beteiligt sich das Land Baden-Württemberg mit einem Zuschuss zur Krankenversicherung – egal, ob gesetzlich oder privat.
Wichtige Hinweise:
- Die Entscheidung ist endgültig – ein späterer Wechsel in die klassische Beihilfe ist ausgeschlossen.
- Besonders sinnvoll für Beamte mit Vorerkrankungen oder Familienversicherung in der GKV.
- Für junge, gesunde Beamte mit Familie oder Familienplanung bleibt die klassische Kombination aus Beihilfe und PKV in der Regel günstiger.

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Leistungsschwerpunkte der Beihilfe Baden-Württemberg
Die Beihilfe Baden-Württemberg erstattet notwendige und angemessene Aufwendungen für:
- Ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen
- Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
- Zahnersatz, Kieferorthopädie und Zahnbehandlungen
- Psychotherapeutische Behandlungen
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
- Geburts- und Entbindungskosten
- Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren
Eingeschränkte oder ausgeschlossene Leistungen:
- Wahlleistungen im Krankenhaus (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung)
- Heilpraktiker- und alternative Behandlungen
- Sehhilfen nur bei medizinischer Indikation
- Auslandsleistungen nur in begrenztem Umfang (Zusatzversicherung empfohlen)
Pflegefall: Beihilfe und Pflegepflichtversicherung
Auch im Pflegefall beteiligt sich das Land Baden-Württemberg über die Beihilfe an den Kosten.
Die Regelungen entsprechen im Wesentlichen denen der Krankenbeihilfe:
- Beihilfe übernimmt 50 % der beihilfefähigen Pflegekosten.
- Eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) ist für den Rest zwingend vorgeschrieben.
- Auch Ehepartner und Kinder sind beihilfeberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Hinweis: Die Beihilfe erstattet nur beihilfefähige Pflegeaufwendungen. Zusatzleistungen (z. B. Unterkunft, Betreuung) sollten über eine Pflegezusatzversicherung abgesichert werden.


Beihilfe für Angehörige
Ehegatten und Kinder können beihilfeberechtigt sein, wenn:
- sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind,
- und die Einkommensgrenze von 20.878 € jährlich nicht überschreiten.
- Die Beihilfesätze betragen:
- 70 % für Ehepartner
- 80 % für Kinder
Eine ergänzende private Krankenversicherung ist notwendig, um die Restkosten abzudecken.
Alles Wichtige zur Beihilfe Baden-Württemberg auf einen Blick
Staatliche Fürsorgeleistung, keine Versicherung
Beihilfesätze zwischen 50 % und 80 %
Wahlrecht zwischen klassischer und pauschaler Beihilfe
Zuschüsse zur Pflegepflichtversicherung inklusive
Auslandsschutz begrenzt – Zusatzversicherung empfohlen

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Häufige Fragen zur Beihilfe Baden-Württemberg
Wie hoch sind die Beihilfesätze in Baden-Württemberg?
Die Beihilfesätze sind:
- 50 % für aktive Beamte
- 70 % für Versorgungsempfänger, Ehepartner und Beamte mit zwei oder mehr Kindern
- 80 % für Kinder.
Wie lange sind Kinder beihilfeberechtigt?
Kinder sind bis zum 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt. Durch ein Studium oder eine Behinderung ist eine Verlängerung des Beihilfestatus möglich.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Beihilfeantrags?
Abhängig von der Auslastung der Zentralen Beihilfestelle, dauert die Bearbeitung eines Antrags etwa 10 bis 20 Arbeitstage.
Kann ich von der pauschalen Beihilfe zur klassischen Beihilfe wechseln?
Nein, der Wechsel in die pauschale Beihilfe ist eine endgültige Entscheidung. Eine Rückkehr in die klassische Beihilfe ist ausgeschlossen.
Gibt es Eigenbeteiligungen?
Ähnlich wie in der GKV fallen 10 € Zuzahlung pro Arzneimittelpackung oder Heilmittelverordnung an.
Was passiert bei Dienstherrnwechsel oder Umzug?
Dann gilt das Beihilferecht des neuen Bundeslandes. Sollten Sie in ein anderes Bundesland ziehen, empfehlen wir Ihnen eine Überprüfung Ihres PKV-Tarifes.
Wie sieht die Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit aus?
Die Beihilfe trägt 50 % der beihilfefähigen Pflegekosten; der Rest wird über die private Pflegeversicherung erstattet.







