Heilfürsorge – volle Absicherung für Beamte im Einsatz
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So sichern sich Beamte mit Voigt Versicherung optimal zum Thema Heilfürsorge ab
Was ist die Heilfürsorge?
Der entscheidende Unterschied zur Beihilfe: Sie müssen keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Der Dienstherr trägt die vollständige Gesundheitsversorgung – allerdings nur solange das Beamtenverhältnis auf Widerruf oder Probe besteht oder bis zur Pensionierung. Danach endet der Anspruch, und Sie wechseln in die Beihilfe und Private Krankenversicherung (PKV).
Wann besteht Anspruch auf Heilfürsorge?
Der Anspruch auf Heilfürsorge ist Ländersache und hängt von der jeweiligen Besoldungsgesetzgebung ab. In der Regel erhalten:
- Polizeivollzugsbeamte (Bund und Länder)
- Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst
- Justizvollzugsbeamte
- Beamte der Bundespolizei
- Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten
einen Anspruch auf freie Heilfürsorge.
Wichtig: Lehrkräfte, Verwaltungsbeamte oder Beamte anderer Fachrichtungen haben keinen Anspruch auf Heilfürsorge, sondern sind beihilfeberechtigt.
Heilfürsorge im Vergleich zur Beihilfe
Allerdings bestehen Leistungseinschränkungen – etwa bei Wahlleistungen im Krankenhaus (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung) oder bei alternativen Heilmethoden.
Hier kann eine ergänzende private Zusatzversicherung sinnvoll sein, um Komfortleistungen oder spezielle Behandlungen abzusichern. Besonders empfehlenswert: eine Anwartschaftsversicherung, damit der spätere Wechsel in die PKV nach Ende der Heilfürsorge reibungslos und ohne neue Gesundheitsprüfung erfolgt.
Warum die Anwartschaft so wichtig ist
Die Heilfürsorge endet automatisch mit dem Eintritt in den Ruhestand oder beim Wechsel in eine beihilfeberechtigte Position.
Ohne rechtzeitige Vorsorge müssten Sie dann eine komplett neue Gesundheitsprüfung für die PKV durchlaufen – was teuer oder sogar unmöglich sein kann.
Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich Ihren Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses und steigen später nahtlos und ohne Nachteile in die private Krankenversicherung ein.
Tipp: Wer früh eine Anwartschaft abschließt, profitiert von niedrigen Beiträgen und maximaler Planungssicherheit.
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Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Heilfürsorge optimal nutzen und den späteren Wechsel in die PKV clever vorbereiten. Jetzt Beratungstermin vereinbaren.

Alles Wichtige zur Heilfürsorge
Die Heilfürsorge ist eine vollständige Kostenübernahme durch den Dienstherrn für bestimmte Beamtenberufe.
Sie gilt während der aktiven Dienstzeit, endet aber mit der Pensionierung.
Nach dem Ende der Heilfürsorge besteht Anspruch auf Beihilfe – die Restkosten trägt die PKV.
Eine Anwartschaftsversicherung sorgt dafür, dass Sie später ohne neue Gesundheitsprüfung in die PKV wechseln können.
Ergänzende Zusatzversicherungen decken Leistungen ab, die die Heilfürsorge nicht übernimmt (z. B. Wahlleistungen, Zahnzusatz, Auslandsschutz).
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Typische Situationen aus der Praxis
- Ein Polizeianwärter erkrankt während der Ausbildung schwer – dank Heilfürsorge werden alle Kosten vollständig übernommen.
- Eine Feuerwehrbeamtin möchte nach Ende der Dienstzeit in den Ruhestand treten – ihre Anwartschaft sorgt dafür, dass der Übergang in die PKV reibungslos verläuft.
- Ein Justizvollzugsbeamter nutzt ergänzend eine private Zusatzversicherung, um Wahlleistungen im Krankenhaus abzusichern.
Diese Beispiele zeigen: Die Heilfürsorge bietet Beamten im Einsatz umfassenden Schutz während der Dienstzeit – mit der richtigen Vorsorge lässt sich auch der Wechsel danach optimal gestalten.
Heilfürsorge – sinnvoll absichern und frühzeitig vorsorgen
Die Heilfürsorge ist ein starker Vorteil für Beamte in sicherheitsrelevanten Berufen – sie entlastet finanziell und garantiert umfassende medizinische Versorgung.
Doch gerade der Übergang nach der aktiven Dienstzeit will gut vorbereitet sein. Eine rechtzeitig abgeschlossene Anwartschaftsversicherung und sinnvolle Zusatzabsicherung sorgen dafür, dass Sie auch nach Ende der Heilfürsorge optimal geschützt bleiben.
Wer früh plant, spart Beiträge und behält dauerhaft den vollen Versicherungsschutz – vom ersten Ausbildungstag bis in den Ruhestand.

Das sagen Andere über Voigt Versicherung
Maximilian S.
Claudia R.
Sebastian T.

Wie können wir Ihnen helfen?
Wir beraten Sie individuell zur Heilfürsorge, zur Anwartschaft und zu allen Themen rund um Ihre Absicherung als Beamter.
Termin vereinbarenFAQs – Häufig gestellte Fragen zur Heilfürsorge
Wer hat Anspruch auf Heilfürsorge?
Die Heilfürsorge gilt für bestimmte Berufsgruppen im öffentlichen Dienst, die ein besonderes gesundheitliches Risiko tragen. Dazu gehören in der Regel Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte, Justizvollzugsbeamte, Zollbeamte im Vollzugsdienst sowie Soldaten.
Ob Anspruch besteht, ist Ländersache – die Regelungen unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern. Lehrkräfte oder Verwaltungsbeamte erhalten dagegen keine Heilfürsorge, sondern Beihilfe.
Was ist der Unterschied zwischen Heilfürsorge und Beihilfe?
Die Heilfürsorge übernimmt die vollen Krankheitskosten während der aktiven Dienstzeit, während die Beihilfe nur einen Teil der Aufwendungen (meist 50–70 %) trägt.
Nach der Pensionierung endet der Anspruch auf Heilfürsorge, und es entsteht ein Anspruch auf Beihilfe. Dann ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) für die Restkosten notwendig.
Muss ich während der Heilfürsorge Beiträge zahlen?
Nein. Der große Vorteil der Heilfürsorge ist, dass Sie keine monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Ihr Dienstherr übernimmt die komplette Kostenabsicherung.
Lediglich für ergänzende Zusatzversicherungen oder eine Anwartschaftsversicherung fallen geringe Beiträge an, die aber sinnvoll investiert sind – insbesondere, um den Übergang in die Beihilfe- und PKV-Zeit abzusichern.
Endet die Heilfürsorge automatisch bei der Pensionierung?
Ja. Mit Eintritt in den Ruhestand oder bei einem Wechsel in eine beihilfeberechtigte Position endet der Anspruch auf Heilfürsorge automatisch.
Ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie eine private Krankenversicherung, um die Restkosten neben der Beihilfe zu decken.
Wer frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat, kann ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV wechseln.
Was passiert, wenn ich während der Heilfürsorge krank werde?
Wenn Sie krank werden, übernimmt die Heilfürsorge sämtliche notwendigen Behandlungskosten – sowohl ambulant als auch stationär.
Das gilt für Arztbesuche, Medikamente, Operationen oder Krankenhausaufenthalte.
Wahlleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung sind allerdings nicht automatisch enthalten. Wer diese Zusatzleistungen möchte, kann sie über eine private Zusatzversicherung absichern.
Was deckt die Heilfürsorge nicht ab?
Die Heilfürsorge bietet zwar eine umfassende medizinische Versorgung, sie ist jedoch auf die Regelversorgung beschränkt.
Nicht oder nur teilweise übernommen werden in der Regel:
- Wahlleistungen im Krankenhaus (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung)
- Heilpraktikerleistungen und alternative Therapien
- Zahnersatz über den beihilfefähigen Höchstsatz hinaus
- Brillen, Kontaktlinsen oder kosmetische Behandlungen
Diese Leistungen lassen sich durch ergänzende private Zusatzversicherungen abdecken.
Was ist eine Anwartschaftsversicherung und warum ist sie so wichtig?
Eine Anwartschaftsversicherung friert Ihren heutigen Gesundheitszustand ein. Das bedeutet: Wenn Ihre Heilfürsorge später endet, können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung wechseln.
Gerade für Polizeibeamte, Feuerwehrleute oder Soldaten ist das entscheidend, da im Laufe der Dienstjahre gesundheitliche Einschränkungen auftreten können.
Je früher Sie die Anwartschaft abschließen, desto günstiger ist der Beitrag – und desto sicherer ist der spätere Übergang in die PKV.
Welche Zusatzversicherungen sind während der Heilfürsorge sinnvoll?
Ergänzend zur Heilfürsorge sind vor allem folgende Versicherungen empfehlenswert:
- Krankenhauszusatzversicherung für Wahlleistungen
- Zahnzusatzversicherung für hochwertigen Zahnersatz
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Anwartschaftsversicherung für den späteren PKV-Einstieg
Diese Zusatzbausteine schließen Leistungslücken und sichern Sie über die Grundversorgung hinaus optimal ab.
Was passiert bei Dienstunfähigkeit oder Entlassung?
Bei einer vorzeitigen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis – etwa wegen Dienstunfähigkeit oder Verbeamtungsende – endet auch die Heilfürsorge.
Sie müssen sich dann innerhalb kurzer Zeit krankenversichern – entweder gesetzlich oder privat.
Wenn Sie eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen haben, ist der Wechsel in die PKV unkompliziert und ohne Gesundheitsprüfung möglich.





