Beihilfe Brandenburg – Ihre Gesundheitsvorsorge als Beamter
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Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe Brandenburg ist eine Fürsorgeleistung des Landes Brandenburg, die Beamte im Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfall finanziell unterstützt.
Der Dienstherr beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Aufwendungen, also z. B. an Arzt- und Krankenhauskosten.
Die verbleibenden Kosten decken Sie über eine private Krankenversicherung (PKV) mit Beihilfetarifen ab.
Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich bei der Beihilfe nicht um eine Versicherung, sondern um eine Ergänzung der Eigenvorsorge des Beamten.
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Wer hat Anspruch auf Beihilfe in Brandenburg?
Anspruchsberechtigt sind:
- Beamte auf Lebenszeit, Probe oder Widerruf
- Versorgungsempfänger (Pensionäre)
- Ehepartner, sofern sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und die Einkommensgrenze (22.648 € jährlich (Stand 2026)) nicht überschreiten
- Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Verlängerung bei Studium oder Behinderung möglich)
Bemessungssätze der Beihilfe Brandenburg
In Brandenburg gelten folgende Beihilfesätze (Stand 2026):
| Personengruppe | Beihilfesatz |
|---|---|
| Aktive Beamte ohne Kinder | 50% |
| Beamte mit zwei oder mehr Kindern | 70% |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70% |
| Ehepartner (beihilfeberechtigt) | 70% |
| Kinder | 80% |
Die Restkosten sind über eine private Krankenversicherung abzusichern, die auf die Brandenburger Beihilfe abgestimmt ist.
Sonderregelung: Die pauschale Beihilfe in Brandenburg
Seit 2020 haben Beamte in Brandenburg die Wahl zwischen der klassischen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe, dem sogenannten „Hamburger Modell“.
Bei der pauschalen Variante beteiligt sich das Land Brandenburg mit einem Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung. Dabei ist es irrelevant, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Wichtige Hinweise:
- Die Entscheidung ist endgültig. Ein späterer Wechsel in die klassische Beihilfe ist ausgeschlossen.
- Besonders sinnvoll für Beamte mit Vorerkrankungen oder Familienversicherung in der GKV.
- Für junge, gesunde Beamte mit Familie bleibt die klassische Kombination aus Beihilfe und PKV in der Regel günstiger.

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Leistungsschwerpunkte der Beihilfe Brandenburg
Die Beihilfe Brandenburg erstattet notwendige und angemessene Aufwendungen für:
- Ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen
- Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
- Zahnbehandlungen (bis zum 3,5-fachen Höchstsatz GOZ)
- Zahnersatz, höchstens 2 Implantate je Kiefer
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen als gezielte Vorsorgeuntersuchungen
- Heilpraktiker gemäß BBhV
- Sehhilfen – Brillengläser und Kontaktlinsen, keine Fassung
- Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren
Eingeschränkte oder ausgeschlossene Leistungen:
- Wahlleistungen, wie privatärztliche Leistungen, sind ausgeschlossen
- Kieferorthopädie
- Auslandsleistungen nur in begrenztem Umfang (Zusatzversicherung empfohlen)
Pflegefall: Beihilfe und Pflegepflichtversicherung
Auch im Pflegefall beteiligt sich das Land Brandenburg im Rahmen der Beihilfe an den entstehenden Kosten.
Die Grundsätze orientieren sich dabei weitgehend an den Regelungen der Krankenbeihilfe:
- Beihilfe übernimmt 50 % der beihilfefähigen Pflegekosten.
- Eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) ist für den Rest zwingend vorgeschrieben.
- Auch Ehepartner und Kinder sind beihilfeberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Hinweis: Die Beihilfe erstattet nur beihilfefähige Pflegeaufwendungen. Zusatzleistungen (z. B. Unterkunft, Betreuung) sollten über eine Pflegezusatzversicherung abgesichert werden.


Beihilfe für Angehörige
Ehegatten und Kinder können beihilfeberechtigt sein, wenn:
- sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind,
- und die Einkommensgrenze von 22.648 € jährlich (Stand 2026) nicht überschreiten.
- Die Beihilfesätze betragen:
- 70 % für Ehepartner
- 80 % für Kinder
Eine ergänzende private Krankenversicherung ist notwendig, um die Restkosten abzudecken.
Alles Wichtige zur Beihilfe Brandenburg auf einen Blick
Staatliche Fürsorgeleistung, keine Versicherung
Beihilfesätze zwischen 50 % und 80 %
Wahlrecht zwischen klassischer und pauschaler Beihilfe
Zuschüsse zur Pflegepflichtversicherung inklusive
Auslandsschutz begrenzt – Zusatzversicherung empfohlen

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Häufige Fragen zur Beihilfe Brandenburg
Wie hoch sind die Beihilfesätze in Brandenburg?
50 % für aktive Beamte, 70 % für Versorgungsempfänger, Ehepartner und Beamte mit zwei oder mehr Kindern, 80 % für Kinder.
Wie lange sind Kinder beihilfeberechtigt?
Bis zum 25. Lebensjahr, mit Verlängerung bei Studium oder Behinderung.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Beihilfeantrags?
Etwa 10 bis 20 Arbeitstage, abhängig von der Auslastung der Zentralen Beihilfestelle.
Kann ich von der pauschalen Beihilfe zur klassischen Beihilfe wechseln?
Nein – die Entscheidung ist dauerhaft und bindend.
Gibt es Eigenbeteiligungen?
In bestimmten Bereichen können Eigenanteile bzw. Begrenzungen nach HBeihVO gelten.
Was passiert bei Dienstherrnwechsel oder Umzug?
Dann gilt das Beihilferecht des neuen Bundeslandes. Eine Überprüfung der PKV-Tarife ist empfehlenswert.
Wie sieht die Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit aus?
Die Beihilfe trägt 50 % der beihilfefähigen Pflegekosten; der Rest wird über die private Pflegeversichereung erstattet.
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