Beihilfe Hamburg – Ihre Gesundheitsvorsorge als Beamter

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Was ist die Beihilfe?

Die Beihilfe Hamburg ist eine Fürsorgeleistung des Landes Hamburg, die Beamte im Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfall finanziell unterstützt.
Der Dienstherr beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Aufwendungen, also z. B. an Arzt- und Krankenhauskosten.
Die verbleibenden Kosten decken Sie über eine private Krankenversicherung (PKV) mit Beihilfetarifen ab.

Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich bei der Beihilfe nicht um eine Versicherung, sondern um eine Ergänzung der Eigenvorsorge des Beamten.

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Wer hat Anspruch auf Beihilfe in Hamburg?

Anspruchsberechtigt sind:

  • Beamte auf Lebenszeit, Probe oder Widerruf
  • Versorgungsempfänger (Pensionäre)
  • Ehepartner, sofern sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und die Einkommensgrenze (22.648 € jährlich (Stand 2026)) nicht überschreiten
  • Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Verlängerung bei Studium oder Behinderung möglich)

Bemessungssätze der Beihilfe Hamburg

In Hamburg gelten folgende Beihilfesätze (Stand 2026):

PersonengruppeBeihilfesatz
Aktive Beamte ohne Kinder50%
Beamte mit zwei oder mehr Kindern70%
Versorgungsempfänger (Pensionäre)70%
Ehepartner (beihilfeberechtigt)70%
Kinder80%

Die Restkosten sind über eine private Krankenversicherung abzusichern, die auf die Hamburger Beihilfe abgestimmt ist.

Sonderregelung: Die pauschale Beihilfe in Hamburg

Seit 2020 können Hamburger Beamte zwischen der klassischen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe (auch „Hamburger Modell“) wählen.
Bei der pauschalen Variante beteiligt sich das Land Hamburg mit einem Zuschuss zur Krankenversicherung – egal, ob gesetzlich oder privat.

Wichtige Hinweise:

  • Die Entscheidung ist endgültig – ein späterer Wechsel in die klassische Beihilfe ist ausgeschlossen.
  • Besonders sinnvoll für Beamte mit Vorerkrankungen oder Familienversicherung in der GKV.
  • Für junge, gesunde Beamte mit Familie bleibt die klassische Kombination aus Beihilfe und PKV in der Regel günstiger.
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Das sagen Andere über Voigt Versicherung

Maximilian S.

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Leistungsschwerpunkte der Beihilfe Hamburg

Die Beihilfe Hamburg erstattet notwendige und angemessene Aufwendungen für:

  • Ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
  • Zahnersatz, Kieferorthopädie und Zahnbehandlungen
  • Psychotherapeutische Behandlungen
  • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
  • Geburts- und Entbindungskosten
  • Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren

Eingeschränkte oder ausgeschlossene Leistungen:

  • Wahlleistungen im Krankenhaus (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung)
  • Heilpraktiker- und alternative Behandlungen
  • Sehhilfen nur bei medizinischer Indikation
  • Auslandsleistungen nur in begrenztem Umfang (Zusatzversicherung empfohlen)

Pflegefall: Beihilfe und Pflegepflichtversicherung

Auch im Pflegefall beteiligt sich das Land Hamburg über die Beihilfe an den Kosten.
Die Regelungen entsprechen im Wesentlichen denen der Krankenbeihilfe:

  • Beihilfe übernimmt 50 % der beihilfefähigen Pflegekosten.
  • Eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) ist für den Rest zwingend vorgeschrieben.
  • Auch Ehepartner und Kinder sind beihilfeberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Hinweis: Die Beihilfe erstattet nur beihilfefähige Pflegeaufwendungen. Zusatzleistungen (z. B. Unterkunft, Betreuung) sollten über eine Pflegezusatzversicherung abgesichert werden.

Zwei Personen umarmen sich herzlich, während eine von ihnen eine medizinische Maske in der Hand hält. Diese Geste symbolisiert Zusammenhalt und Fürsorge. Das Bild steht im Zusammenhang mit dem Beamtencare-Servicepaket der Voigt Versicherungen, das auf die umfassende Unterstützung und Absicherung von Beamten und ihren Familien abzielt.
Eine glückliche Familie steht im Abendlicht auf einer Lichtung – bei Voigt Versicherung fühlen sich Familien rundum sicher und gut aufgehoben

Beihilfe für Angehörige

Ehegatten und Kinder können beihilfeberechtigt sein, wenn:

  • sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind,
  • und die Einkommensgrenze von 22.648 € jährlich (Stand 2026) nicht überschreiten.
  • Die Beihilfesätze betragen:
  • 70 % für Ehepartner
  • 80 % für Kinder

Eine ergänzende private Krankenversicherung ist notwendig, um die Restkosten abzudecken.

Alles Wichtige zur Beihilfe Hamburg auf einen Blick

  • Staatliche Fürsorgeleistung, keine Versicherung

  • Beihilfesätze zwischen 50 % und 80 %

  • Wahlrecht zwischen klassischer und pauschaler Beihilfe

  • Zuschüsse zur Pflegepflichtversicherung inklusive

  • Auslandsschutz begrenzt – Zusatzversicherung empfohlen

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Häufige Fragen zur Beihilfe Hamburg

50 % für aktive Beamte, 70 % für Versorgungsempfänger, Ehepartner und Beamte mit zwei oder mehr Kindern, 80 % für Kinder.

Bis zum 25. Lebensjahr, mit Verlängerung bei Studium oder Behinderung.

Etwa 10 bis 20 Arbeitstage, abhängig von der Auslastung der Zentralen Beihilfestelle.

Nein – die Entscheidung ist dauerhaft und bindend.

Ja, ähnlich wie in der GKV fallen 10 € Zuzahlung pro Arzneimittelpackung oder Heilmittelverordnung an.

Dann gilt das Beihilferecht des neuen Bundeslandes. Eine Überprüfung der PKV-Tarife ist empfehlenswert.

Die Beihilfe trägt 50 % der beihilfefähigen Pflegekosten; der Rest wird über die private Pflegeversichereung erstattet.

Wir prüfen und aktualisieren die Inhalte dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen, können jedoch keine Gewähr für die jederzeit vollständige Aktualität und Richtigkeit übernehmen.

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