Beihilfe Hessen – Ihre Gesundheitsvorsorge als Beamter

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Was ist die Beihilfe?

Die hessische Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Landes, durch die Beamte bei bestimmten Lebensereignissen finanziell entlastet werden – etwa bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit sowie im Geburts- oder Todesfall. Dabei beteiligt sich der Dienstherr an den tatsächlich angefallenen Kosten, zum Beispiel für Arztbesuche, Medikamente oder stationäre Behandlungen im Krankenhaus. Den nicht übernommenen Teil decken Beamte üblicherweise über eine private Krankenversicherung ab, die speziell auf die Beihilfe abgestimmte Tarife bietet.

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich bei der Beihilfe nicht um einen eigenständigen Versicherungsschutz. Vielmehr ist sie als staatliche Unterstützung zu verstehen, die die persönliche Absicherung des Beamten ergänzt.

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Wer hat Anspruch auf Beihilfe in Hessen?

Anspruchsberechtigt sind:

  • Beamte auf Lebenszeit, Probe oder Widerruf
  • Versorgungsempfänger (Pensionäre)
  • Ehepartner, sofern sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und die Einkommensgrenze (22.648 € jährlich (Stand 2026)) nicht überschreiten
  • Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Verlängerung bei Studium oder Behinderung möglich)

Bemessungssätze der Beihilfe Hessen

In Hessen gelten folgende Beihilfesätze (Stand 2026):

PersonengruppeBeihilfesatz
Aktive Beamte ohne Kinder50%
Beamte mit zwei oder mehr Kindern70%
Versorgungsempfänger (Pensionäre)70%
Ehepartner (beihilfeberechtigt)70%
Kinder80%

Die verbleibenden Kosten müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden, deren Tarife auf die Beihilfe in Hessen abgestimmt sind.

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Maximilian S.

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Leistungsschwerpunkte der Beihilfe Hessen

Die Beihilfe Hessen erstattet notwendige und angemessene Aufwendungen für:

  • Ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
  • Zahnersatz auch in der Anwärterschaft und Zahnbehandlungen bis zum Höchstsatz GOZ
  • Heilpraktiker- und alternative Behandlungen
  • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
  • Brillengläser bis Höchstbeträge HBeihVO
  • Geburts- und Entbindungskosten
  • Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren

Eingeschränkte oder ausgeschlossene Leistungen:

  • Wahlleistungen im Krankenhaus (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung) – Zuzahlung notwendig
  • Kieferorthopädie nur bei schweren Anomalien
  • Auslandsleistungen nur in begrenztem Umfang (Zusatzversicherung empfohlen)

Pflegefall: Beihilfe und Pflegepflichtversicherung

Im Pflegefall beteiligt sich das Land Hessen ebenfalls über die Beihilfe an den anfallenden Aufwendungen. Grundsätzlich gelten hierbei ähnliche Bestimmungen wie bei der Beihilfe im Krankheitsfall:

  • Beihilfe übernimmt 50 % der beihilfefähigen Pflegekosten.
  • Eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) ist für den Rest zwingend vorgeschrieben.
  • Auch Ehepartner und Kinder sind beihilfeberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Hinweis: Die Beihilfe erstattet nur beihilfefähige Pflegeaufwendungen. Zusatzleistungen (z. B. Unterkunft, Betreuung) sollten über eine Pflegezusatzversicherung abgesichert werden.

Zwei Personen umarmen sich herzlich, während eine von ihnen eine medizinische Maske in der Hand hält. Diese Geste symbolisiert Zusammenhalt und Fürsorge. Das Bild steht im Zusammenhang mit dem Beamtencare-Servicepaket der Voigt Versicherungen, das auf die umfassende Unterstützung und Absicherung von Beamten und ihren Familien abzielt.
Eine glückliche Familie steht im Abendlicht auf einer Lichtung – bei Voigt Versicherung fühlen sich Familien rundum sicher und gut aufgehoben

Beihilfe für Angehörige

Ehegatten und Kinder können beihilfeberechtigt sein, wenn:

  • sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind,
  • und die Einkommensgrenze von 22.648 € jährlich (Stand 2026) nicht überschreiten.
  • Die Beihilfesätze betragen:
  • 70 % für Ehepartner
  • 80 % für Kinder

Damit die restlichen Aufwendungen abgesichert sind, ist eine ergänzende private Krankenversicherung sinnvoll.

Alles Wichtige zur Beihilfe Hessen auf einen Blick

  • Staatliche Fürsorgeleistung, keine Versicherung

  • Beihilfesätze zwischen 50 % und 80 %

  • Zuschüsse zur Pflegepflichtversicherung inklusive

  • Auslandsschutz begrenzt – Zusatzversicherung empfohlen

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Häufige Fragen zur Beihilfe Hessen

Die Beihilfesätze sind:

  • 50 % für aktive Beamte
  • 70 % für Versorgungsempfänger, Ehepartner und Beamte mit zwei oder mehr Kindern
  • 80 % für Kinder.

Kinder sind bis zum 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt. Durch ein Studium oder eine Behinderung ist eine Verlängerung des Beihilfestatus möglich.

Abhängig von der Auslastung der Zentralen Beihilfestelle, dauert die Bearbeitung eines Antrags etwa 10 bis 20 Arbeitstage.

In bestimmten Bereichen können Eigenanteile bzw. Begrenzungen nach HBeihVO gelten.

Dann gilt das Beihilferecht des neuen Bundeslandes. Sollten Sie in ein anderes Bundesland ziehen, empfehlen wir Ihnen eine Überprüfung Ihres PKV-Tarifes.

Die Beihilfe trägt 50 % der beihilfefähigen Pflegekosten; der Rest wird über die private Pflegeversicherung erstattet.

Wir prüfen und aktualisieren die Inhalte dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen, können jedoch keine Gewähr für die jederzeit vollständige Aktualität und Richtigkeit übernehmen.

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