Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern – Ihre Gesundheitsvorsorge als Beamter
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Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern ist eine Fürsorgeleistung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Beamte im Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfall finanziell unterstützt.
Der Dienstherr beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Aufwendungen, also z. B. an Arzt- und Krankenhauskosten.
Die verbleibenden Kosten decken Sie über eine private Krankenversicherung (PKV) mit Beihilfetarifen ab.
Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich bei der Beihilfe nicht um eine Versicherung, sondern um eine Ergänzung der Eigenvorsorge des Beamten.
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Wer hat Anspruch auf Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern?
Anspruchsberechtigt sind:
- Beamte auf Lebenszeit, Probe oder Widerruf
- Versorgungsempfänger (Pensionäre)
- Ehepartner, sofern sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und die Einkommensgrenze (ca. 20.000 € jährlich (Stand 2026))
nicht überschreiten
- Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Verlängerung bei Studium oder Behinderung möglich)
Bemessungssätze der Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gelten folgende Beihilfesätze (Stand 2026):
| Personengruppe | Beihilfesatz |
|---|---|
| Aktive Beamte ohne Kinder | 50% |
| Beamte mit zwei oder mehr Kindern | 70% |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70% |
| Ehepartner (beihilfeberechtigt) | 70% |
| Kinder | 80% |
Die Restkosten sind über eine private Krankenversicherung abzusichern, die auf die Mecklenburg-Vorpommerner Beihilfe abgestimmt ist.
Sonderregelung: Die pauschale Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Geplant ist die Einführung der pauschalen Beihilfe ab dem 01. Mai 2026. Somit erhalten Beamte die Wahl zwischen der klassischen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe (auch „Hamburger Modell“).
Bei der pauschalen Variante beteiligt sich dann das Land Mecklenburg-Vorpommern mit einem Zuschuss zur Krankenversicherung – egal, ob gesetzlich oder privat.
Wichtige Hinweise:
- Die Entscheidung ist endgültig – ein späterer Wechsel in die klassische Beihilfe ist ausgeschlossen.
- Besonders sinnvoll für Beamte mit Vorerkrankungen oder Familienversicherung in der GKV.
- Für junge, gesunde Beamte mit Familie bleibt die klassische Kombination aus Beihilfe und PKV in der Regel günstiger.

Das sagen Andere über Voigt Versicherung
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Leistungsschwerpunkte der Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern
Die Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern erstattet notwendige und angemessene Aufwendungen für:
- Ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen
- Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
- Heilpraktiker
- Zahnersatz, Kieferorthopädie und Zahnbehandlungen
- Sehhilfen – Brillengläser und Kontaktlinsen
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Eingeschränkte oder ausgeschlossene Leistungen:
- Wahlleistungen im Krankenhaus (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung)
- Heilkuren nur für Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst mit Zuzahlung
- Auslandsleistungen nur in begrenztem Umfang (Zusatzversicherung empfohlen)
Pflegefall: Beihilfe und Pflegepflichtversicherung
Auch im Pflegefall beteiligt sich das Land Mecklenburg-Vorpommern über die Beihilfe an den Kosten.
Die Regelungen entsprechen im Wesentlichen denen der Krankenbeihilfe:
- Beihilfe übernimmt 50 % der beihilfefähigen Pflegekosten.
- Eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) ist für den Rest zwingend vorgeschrieben.
- Auch Ehepartner und Kinder sind beihilfeberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Hinweis: Die Beihilfe erstattet nur beihilfefähige Pflegeaufwendungen. Zusatzleistungen (z. B. Unterkunft, Betreuung) sollten über eine Pflegezusatzversicherung abgesichert werden.


Beihilfe für Angehörige
Ehegatten und Kinder können beihilfeberechtigt sein, wenn:
- sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind,
- und die Einkommensgrenze von ca. 20.000 € jährlich (Stand 2026) nicht überschreiten.
- Die Beihilfesätze betragen:
- 70 % für Ehepartner
- 80 % für Kinder
Eine ergänzende private Krankenversicherung ist notwendig, um die Restkosten abzudecken.
Alles Wichtige zur Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern auf einen Blick
Staatliche Fürsorgeleistung, keine Versicherung
Beihilfesätze zwischen 50 % und 80 %
Wahlrecht zwischen klassischer und pauschaler Beihilfe
Zuschüsse zur Pflegepflichtversicherung inklusive
Auslandsschutz begrenzt – Zusatzversicherung empfohlen

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Häufige Fragen zur Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern
Wie hoch sind die Beihilfesätze in Mecklenburg-Vorpommern?
50 % für aktive Beamte, 70 % für Versorgungsempfänger, Ehepartner und Beamte mit zwei oder mehr Kindern, 80 % für Kinder.
Wie lange sind Kinder beihilfeberechtigt?
Bis zum 25. Lebensjahr, mit Verlängerung bei Studium oder Behinderung.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Beihilfeantrags?
Etwa 10 bis 20 Arbeitstage, abhängig von der Auslastung der Zentralen Beihilfestelle.
Kann ich von der pauschalen Beihilfe zur klassischen Beihilfe wechseln?
Nein – die Entscheidung ist dauerhaft und bindend.
Gibt es Eigenbeteiligungen?
Ja, ähnlich wie in der GKV fallen 10 € Zuzahlung pro Arzneimittelpackung oder Heilmittelverordnung an.
Was passiert bei Dienstherrnwechsel oder Umzug?
Dann gilt das Beihilferecht des neuen Bundeslandes. Eine Überprüfung der PKV-Tarife ist empfehlenswert.
Wie sieht die Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit aus?
Die Beihilfe trägt 50 % der beihilfefähigen Pflegekosten; der Rest wird über die private Pflegeversichereung erstattet.
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