Beihilfe Sachsen – Ihre Gesundheitsvorsorge als Beamter
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Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe in Sachsen ist eine Fürsorgeleistung des Landes und dient dazu, Beamte bei bestimmten Ereignissen finanziell zu entlasten – zum Beispiel bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Geburt oder im Todesfall. Der Dienstherr beteiligt sich dabei an den tatsächlich entstandenen Kosten, etwa für medizinische Behandlungen, Medikamente oder stationäre Krankenhausaufenthalte. Den Teil der Aufwendungen, der nicht durch die Beihilfe gedeckt ist, sichern Beamte üblicherweise über eine private Krankenversicherung ab, die passende Beihilfetarife anbietet.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich bei der Beihilfe nicht um einen eigenen Versicherungsschutz. Vielmehr ist sie eine staatliche Beteiligung, die die individuelle Absicherung des Beamten ergänzt.
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Wer hat Anspruch auf Beihilfe in Sachsen?
Anspruchsberechtigt sind:
- Beamte auf Lebenszeit, Probe oder Widerruf
- Versorgungsempfänger (Pensionäre)
- Ehepartner, sofern sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und die Einkommensgrenze (22.648 € jährlich – Stand 2026) nicht überschreiten
- Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Verlängerung bei Studium oder Behinderung möglich)
Bemessungssätze der Beihilfe Sachsen
In Sachsen gelten folgende Beihilfesätze (Stand 2026):
| Personengruppe | Beihilfesatz |
|---|---|
| Aktive Beamte ohne Kinder | 50% |
| Beamte mit zwei oder mehr Kindern | 70% |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70% |
| Ehepartner (beihilfeberechtigt) | 70% |
| Kinder | 80% |
Die Restkosten sind über eine private Krankenversicherung abzusichern, die auf die Sachsen Beihilfe abgestimmt ist.
Das sagen Andere über Voigt Versicherung
Maximilian S.
Claudia R.
Sebastian T.

Leistungsschwerpunkte der Beihilfe Sachsen
Die Beihilfe Sachsen erstattet notwendige und angemessene Aufwendungen für:
- Ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen
- Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
- Zahnersatz und Zahnbehandlungen bis max. 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ
- Heilpraktiker- und alternative Behandlungen
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
- Rehabilitationsmaßnahmen alle vier Jahre, max. 21 Tage
- Brillengläser und Kontaktlinsen max. 100 Euro je Auge
Eingeschränkte oder ausgeschlossene Leistungen:
- Wahlleistungen im Krankenhaus (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung) – Zuzahlung notwendig
- Fassung für Sehhilfen
- Auslandsleistungen nur in begrenztem Umfang (Zusatzversicherung empfohlen)
Pflegefall: Beihilfe und Pflegepflichtversicherung
Auch im Pflegefall beteiligt sich das Land Sachsen über die Beihilfe an den Kosten.
Die Regelungen entsprechen im Wesentlichen denen der Krankenbeihilfe:
- Beihilfe übernimmt 50 % der beihilfefähigen Pflegekosten.
- Eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) ist für den Rest zwingend vorgeschrieben.
- Auch Ehepartner und Kinder sind beihilfeberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Hinweis: Die Beihilfe erstattet nur beihilfefähige Pflegeaufwendungen. Zusatzleistungen (z. B. Unterkunft, Betreuung) sollten über eine Pflegezusatzversicherung abgesichert werden.


Beihilfe für Angehörige
Ehegatten und Kinder können beihilfeberechtigt sein, wenn:
- sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind,
- und die Einkommensgrenze von 22.648 € jährlich (Stand 2026) nicht überschreiten.
- Die Beihilfesätze betragen:
- 70 % für Ehepartner
- 80 % für Kinder
Eine ergänzende private Krankenversicherung ist notwendig, um die Restkosten abzudecken.
Alles Wichtige zur Beihilfe Sachsen auf einen Blick
Staatliche Fürsorgeleistung, keine Versicherung
Beihilfesätze zwischen 50 % und 80 %
Zuschüsse zur Pflegepflichtversicherung inklusive
Auslandsschutz begrenzt – Zusatzversicherung empfohlen

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Häufige Fragen zur Beihilfe Sachsen
Wie hoch sind die Beihilfesätze in Sachsen?
Die Beihilfesätze sind:
- 50 % für aktive Beamte
- 70 % für Versorgungsempfänger, Ehepartner und Beamte mit zwei oder mehr Kindern
- 80 % für Kinder.
Wie lange sind Kinder beihilfeberechtigt?
Kinder sind bis zum 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt. Durch ein Studium oder eine Behinderung ist eine Verlängerung des Beihilfestatus möglich.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Beihilfeantrags?
Abhängig von der Auslastung der Zentralen Beihilfestelle, dauert die Bearbeitung eines Antrags etwa 10 bis 20 Arbeitstage.
Gibt es Eigenbeteiligungen?
Ähnlich wie in der GKV fallen 10 € Zuzahlung pro Arzneimittelpackung oder Heilmittelverordnung an.
Was passiert bei Dienstherrnwechsel oder Umzug?
Dann gilt das Beihilferecht des neuen Bundeslandes. Sollten Sie in ein anderes Bundesland ziehen, empfehlen wir Ihnen eine Überprüfung Ihres PKV-Tarifes.
Wie sieht die Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit aus?
Die Beihilfe trägt 50 % der beihilfefähigen Pflegekosten; der Rest wird über die private Pflegeversicherung erstattet.







