Beihilfe Schleswig-Holstein – Ihre Gesundheitsvorsorge als Beamter
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Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe Schleswig-Holstein ist eine staatliche Fürsorgeleistung des Landes Schleswig-Holstein. Sie dient dazu, Beamte im Krankheitsfall sowie bei Pflegebedürftigkeit, Geburt oder im Todesfall finanziell zu entlasten.
Dabei übernimmt der Dienstherr einen Anteil der tatsächlich angefallenen Kosten, etwa für ärztliche Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte.
Die verbleibenden Kosten decken Sie über eine private Krankenversicherung (PKV) mit Beihilfetarifen ab.
Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich bei der Beihilfe nicht um eine Versicherung, sondern um eine Ergänzung der Eigenvorsorge des Beamten.
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Wer hat Anspruch auf Beihilfe in Schleswig-Holstein?
Anspruch auf Beihilfe haben:
- Beamte auf Lebenszeit, auf Probe sowie auf Widerruf
- Versorgungsempfänger, also Pensionäre
- Ehegatten, sofern keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung besteht und die maßgebliche Einkommensgrenze von 22.648 Euro jährlich (Stand 2026) nicht überschritten wird
- Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wobei eine
- Verlängerung beispielsweise während eines Studiums oder bei einer Behinderung möglich ist
Bemessungssätze der Beihilfe Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gelten folgende Beihilfesätze (Stand 2026):
| Personengruppe | Beihilfesatz |
|---|---|
| Aktive Beamte ohne Kinder | 50% |
| Beamte mit zwei oder mehr Kindern | 70% |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70% |
| Ehepartner (beihilfeberechtigt) | 70% |
| Kinder | 80% |
Die Restkosten sind über eine private Krankenversicherung abzusichern, die auf die Schleswig-Holsteiner Beihilfe abgestimmt ist.
Sonderregelung: Die pauschale Beihilfe in Schleswig-Holstein
Seit 1. Januar 2024 können Schleswig-Holsteiner Beamte zwischen der klassischen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe (auch „Hamburger Modell“) wählen.
Bei der pauschalen Variante beteiligt sich das Land Schleswig-Holstein mit einem Zuschuss zur Krankenversicherung – egal, ob gesetzlich oder privat.
Wichtige Hinweise:
- Die Entscheidung ist endgültig – ein späterer Wechsel in die klassische Beihilfe ist ausgeschlossen.
- Besonders sinnvoll für Beamte mit Vorerkrankungen oder Familienversicherung in der GKV.
- Für junge, gesunde Beamte mit Familie bleibt die klassische Kombination aus Beihilfe und PKV in der Regel günstiger.

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Leistungsschwerpunkte der Beihilfe Schleswig-Holstein
Die Beihilfe Schleswig-Holstein erstattet notwendige und angemessene Aufwendungen für:
- Ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen
- Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
- Zahnbehandlungen (bis Höchsatz GOZ)
- Zahnersatz, Implantate bei medizinischer Notwendigkeit
- Psychotherapeutische Behandlungen
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen als gezielte Vorsorgeuntersuchungen
- Sehhilfen – Brillengläser und Kontaktlinsen bis 18 Jahre
- Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren
Eingeschränkte oder ausgeschlossene Leistungen:
- Wahlleistungen im Krankenhaus (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung) sind ausgeschlossen
- Kieferorthopädie nur für Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind
- Heilpraktiker- und alternative Behandlungen sind ausgeschlossen
- Auslandsleistungen nur in begrenztem Umfang (Zusatzversicherung empfohlen)
Pflegefall: Beihilfe und Pflegepflichtversicherung
Auch im Pflegefall übernimmt das Land Schleswig-Holstein im Rahmen der Beihilfe einen Teil der entstehenden Aufwendungen.
Die zugrunde liegenden Regelungen orientieren sich dabei im Wesentlichen an den Grundsätzen der Krankenbeihilfe:
- Beihilfe übernimmt 50 % der beihilfefähigen Pflegekosten.
- Eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) ist für den Rest zwingend vorgeschrieben.
- Auch Ehepartner und Kinder sind beihilfeberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Hinweis: Die Beihilfe erstattet nur beihilfefähige Pflegeaufwendungen. Zusatzleistungen (z. B. Unterkunft, Betreuung) sollten über eine Pflegezusatzversicherung abgesichert werden.


Beihilfe für Angehörige
Ehegatten und Kinder können beihilfeberechtigt sein, wenn:
- sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind,
- und die Einkommensgrenze von 22.648 € jährlich (Stand 2026) nicht überschreiten.
- Die Beihilfesätze betragen:
- 70 % für Ehepartner
- 80 % für Kinder
Eine ergänzende private Krankenversicherung ist notwendig, um die Restkosten abzudecken.
Alles Wichtige zur Beihilfe Schleswig-Holstein auf einen Blick
Staatliche Fürsorgeleistung, keine Versicherung
Beihilfesätze zwischen 50 % und 80 %
Zuschüsse zur Pflegepflichtversicherung inklusive
Auslandsschutz begrenzt – Zusatzversicherung empfohlen

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Häufige Fragen zur Beihilfe Schleswig-Holstein
Wie hoch sind die Beihilfesätze in Schleswig-Holstein?
50 % für aktive Beamte, 70 % für Versorgungsempfänger, Ehepartner und Beamte mit zwei oder mehr Kindern, 80 % für Kinder.
Wie lange sind Kinder beihilfeberechtigt?
Bis zum 25. Lebensjahr, mit Verlängerung bei Studium oder Behinderung.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Beihilfeantrags?
Etwa 10 bis 20 Arbeitstage, abhängig von der Auslastung der Zentralen Beihilfestelle.
Kann ich von der pauschalen Beihilfe zur klassischen Beihilfe wechseln?
Nein – die Entscheidung ist dauerhaft und bindend.
Gibt es Eigenbeteiligungen?
In bestimmten Bereichen können Eigenanteile bzw. Begrenzungen nach HBeihVO gelten.
Was passiert bei Dienstherrnwechsel oder Umzug?
Dann gilt das Beihilferecht des neuen Bundeslandes. Eine Überprüfung der PKV-Tarife ist empfehlenswert.
Wie sieht die Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit aus?
Die Beihilfe trägt 50 % der beihilfefähigen Pflegekosten; der Rest wird über die private Pflegeversichereung erstattet.
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