Beihilfe Thüringen – Ihre Gesundheitsvorsorge als Beamter
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Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe in Thüringen ist eine Fürsorgeleistung des Landes, mit der Beamte im Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfall finanziell unterstützt werden. Der Dienstherr übernimmt dabei einen Teil der tatsächlich entstandenen Aufwendungen, beispielsweise für ärztliche Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte. Die verbleibenden Kosten sichern Beamte in der Regel über eine private Krankenversicherung mit speziellen Beihilfetarifen ab.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich bei der Beihilfe nicht um eine eigenständige Versicherung, sondern um eine staatliche Unterstützung, die die persönliche Vorsorge des Beamten ergänzt.
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Wer hat Anspruch auf Beihilfe in Thüringen?
Anspruchsberechtigt sind:
- Beamte auf Lebenszeit, Probe oder Widerruf
- Versorgungsempfänger (Pensionäre)
- Ehepartner, sofern sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und die Einkommensgrenze (22.648 € jährlich – Stand 2026) nicht überschreiten
- Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Verlängerung bei Studium oder Behinderung möglich)
Bemessungssätze der Beihilfe Thüringen
In Thüringen gelten folgende Beihilfesätze (Stand 2026):
| Personengruppe | Beihilfesatz |
|---|---|
| Aktive Beamte ohne Kinder | 50% |
| Beamte mit zwei oder mehr Kindern | 70% |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70% |
| Ehepartner (beihilfeberechtigt) | 70% |
| Kinder | 80% |
Die Restkosten sind über eine private Krankenversicherung abzusichern, die auf die Thüringen Beihilfe abgestimmt ist.
Sonderregelung: Die pauschale Beihilfe in Thüringen
Seit 1. Januar 2020 können Beamte aus Thüringen zwischen der klassischen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe (auch „Hamburger Modell“) wählen.
Bei der pauschalen Variante beteiligt sich das Land Thüringen mit einem Zuschuss zur Krankenversicherung – egal, ob gesetzlich oder privat.
Wichtige Hinweise:
- Die Entscheidung ist endgültig – ein späterer Wechsel in die klassische Beihilfe ist ausgeschlossen.
- Besonders sinnvoll für Beamte mit Vorerkrankungen oder Familienversicherung in der GKV.
- Für junge, gesunde Beamte mit Familie oder Familienplanung bleibt die klassische Kombination aus Beihilfe und PKV in der Regel günstiger.

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Leistungsschwerpunkte der Beihilfe Thüringen
Die Beihilfe Thüringen erstattet notwendige und angemessene Aufwendungen für:
- Ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen
- Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
- Zahnersatz und Zahnbehandlungen
- Heilpraktiker- und alternative Behandlungen
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
- Geburts- und Entbindungskosten
- Rehabilitationsmaßnahmen alle vier Jahre für max. 21 Tage
Eingeschränkte oder ausgeschlossene Leistungen:
- Wahlleistungen im Krankenhaus (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung) mit Zuzahlung
- Sehhilfen (Gläser, Kontaktlinsen) nur bei besonderen Indikation
- Kieferorthopädie nur bei schweren Anomalien
- Auslandsleistungen nur in begrenztem Umfang (Zusatzversicherung empfohlen)
Pflegefall: Beihilfe und Pflegepflichtversicherung
Auch im Pflegefall beteiligt sich das Land Thüringen über die Beihilfe an den Kosten.
Die Regelungen entsprechen im Wesentlichen denen der Krankenbeihilfe:
- Beihilfe übernimmt 50 % der beihilfefähigen Pflegekosten.
- Eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) ist für den Rest zwingend vorgeschrieben.
- Auch Ehepartner und Kinder sind beihilfeberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Hinweis: Die Beihilfe erstattet nur beihilfefähige Pflegeaufwendungen. Zusatzleistungen (z. B. Unterkunft, Betreuung) sollten über eine Pflegezusatzversicherung abgesichert werden.


Beihilfe für Angehörige
Ehegatten und Kinder können beihilfeberechtigt sein, wenn:
- sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind,
- und die Einkommensgrenze von 22.648 € jährlich (Stand 2026) nicht überschreiten.
- Die Beihilfesätze betragen:
- 70 % für Ehepartner
- 80 % für Kinder
Eine ergänzende private Krankenversicherung ist notwendig, um die Restkosten abzudecken.
Alles Wichtige zur Beihilfe Thüringen auf einen Blick
Staatliche Fürsorgeleistung, keine Versicherung
Beihilfesätze zwischen 50 % und 80 %
Wahlrecht zwischen klassischer und pauschaler Beihilfe
Zuschüsse zur Pflegepflichtversicherung inklusive
Auslandsschutz begrenzt – Zusatzversicherung empfohlen

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Häufige Fragen zur Beihilfe Thüringen
Wie hoch sind die Beihilfesätze in Thüringen?
Die Beihilfesätze sind:
- 50 % für aktive Beamte
- 70 % für Versorgungsempfänger, Ehepartner und Beamte mit zwei oder mehr Kindern
- 80 % für Kinder.
Wie lange sind Kinder beihilfeberechtigt?
Kinder sind bis zum 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt. Durch ein Studium oder eine Behinderung ist eine Verlängerung des Beihilfestatus möglich.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Beihilfeantrags?
Abhängig von der Auslastung der Zentralen Beihilfestelle, dauert die Bearbeitung eines Antrags etwa 10 bis 20 Arbeitstage.
Kann ich von der pauschalen Beihilfe zur klassischen Beihilfe wechseln?
Nein, der Wechsel in die pauschale Beihilfe ist eine endgültige Entscheidung. Eine Rückkehr in die klassische Beihilfe ist ausgeschlossen.
Gibt es Eigenbeteiligungen?
In bestimmten Bereichen können Eigenanteile bzw. Begrenzungen nach HBeihVO gelten.
Was passiert bei Dienstherrnwechsel oder Umzug?
Dann gilt das Beihilferecht des neuen Bundeslandes. Sollten Sie in ein anderes Bundesland ziehen, empfehlen wir Ihnen eine Überprüfung Ihres PKV-Tarifes.
Wie sieht die Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit aus?
Die Beihilfe trägt 50 % der beihilfefähigen Pflegekosten; der Rest wird über die private Pflegeversicherung erstattet.
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