Mann sitzt im Park und verschränkt seine Hände hinter dem Kopf

Die Öffnungsklausel – was sie ist und wann sie bei Beamten greift

Die Öffnungsklausel ist für viele Beamte mit Vorerkrankungen der entscheidende Schlüssel zur privaten Krankenversicherung. Während ein regulärer Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) bei gesundheitlichen Einschränkungen oft schwierig oder sogar unmöglich ist, schafft die Öffnungsklausel einen rechtssicheren Zugang zur PKV, ohne Leistungsausschlüsse und mit klar begrenzten Zuschlägen.

Gerade für Beamtenanwärter und frisch verbeamtete Personen kann sie sehr sinnvoll sein. Wer die Öffnungsklausel kennt und richtig nutzt, vermeidet dauerhafte Nachteile in der Gesundheitsabsicherung.

Was ist die Öffnungsklausel im Beihilfeergänzungstarif?

Die Öffnungsklausel ist eine Sonderregelung in der privaten Krankenversicherung für Beamte. Sie verpflichtet teilnehmende private Krankenversicherer, Beamte trotz relevanter Vorerkrankungen in einen Beihilfe- bzw. Beihilfeergänzungstarif aufzunehmen.

Der Beihilfeergänzungstarif ergänzt die Leistungen der Beihilfe und deckt die Restkosten ab. Genau hier greift die Öffnungsklausel: Sie stellt sicher, dass dieser Tarif auch bei bestehenden Erkrankungen abgeschlossen werden kann.

Was besagt die Öffnungsklausel konkret?

Die Öffnungsklausel legt fest, dass:

  • der Versicherer den Antrag nicht ablehnen darf
  • keine Leistungsausschlüsse vereinbart werden dürfen
  • der Risikozuschlag auf maximal 30 Prozent begrenzt ist
  • ein vollwertiger PKV-Schutz im Beihilfetarif zustande kommt

Damit unterscheidet sich die Öffnungsklausel vom normalen PKV-Antragsverfahren, bei dem Ablehnungen oder Ausschlüsse üblich sind.

Wie funktioniert die Öffnungsklausel in der Praxis?

In der Praxis läuft die Öffnungsklausel wie folgt ab:

Zunächst erfolgt eine vollständige und wahrheitsgemäße Angabe der Gesundheitshistorie. Auch bei Nutzung der Öffnungsklausel müssen alle Vorerkrankungen offengelegt werden. Der Versicherer prüft diese Angaben, darf den Antrag aber nicht wegen der Erkrankung ablehnen.

Anschließend wird ein Beihilfetarif angeboten, der alle Leistungen enthält. Der Versicherer darf lediglich einen Risikozuschlag erheben – maximal 30 Prozent. Leistungsausschlüsse, etwa für bestehende Erkrankungen, sind nicht erlaubt.

Wichtig: Die Öffnungsklausel greift nicht automatisch. Sie muss bewusst genutzt und korrekt beantragt werden.

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Wann gilt die Öffnungsklausel für Beamte?

Die Öffnungsklausel gilt nicht dauerhaft, sondern nur in einem klar definierten Zeitraum. In der Regel kann sie innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung genutzt werden.

Sie gilt unter anderem für:

  • Beamtenanwärter
  • Beamte auf Probe
  • Beamte auf Lebenszeit
  • Richter

Entscheidend ist der Zeitpunkt der ersten Verbeamtung. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch auf die Öffnungsklausel dauerhaft.

Wie lange gilt eine Öffnungsklausel?

Die Öffnungsklausel selbst ist kein zeitlich begrenzter Vertrag, sondern ein einmaliges Eintrittsrecht. Sie gilt ausschließlich für den Abschluss der privaten Krankenversicherung innerhalb der vorgesehenen Frist.

Ist der Vertrag einmal abgeschlossen, bleibt der Versicherungsschutz dauerhaft bestehen, auch im Ruhestand. Die Öffnungsklausel kann kein zweites Mal genutzt werden.

Was ist ein Beispiel für eine Öffnungsklausel?

Ein typisches Praxisbeispiel:

Eine Beamtenanwärterin leidet an einem Lipödem oder an Diabetes Typ 1. Ein regulärer PKV-Antrag würde sehr wahrscheinlich zu einer Ablehnung oder zu hohen Zuschlägen führen.

Nutzt sie jedoch innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung die Öffnungsklausel, muss der Versicherer sie aufnehmen. Der Beitrag darf maximal um 30 Prozent erhöht werden, Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Die Beihilfe ergänzt die Kosten wie bei jedem anderen Beamten.

Dieses Beispiel zeigt, warum die Öffnungsklausel für viele Beamte mit Vorerkrankungen die einzige realistische PKV-Lösung ist.

Welche Nachteile hat die Öffnungsklausel in der PKV?

So wertvoll die Öffnungsklausel ist, sie hat auch Einschränkungen, die Sie kennen sollten.

Der wichtigste Nachteil ist der begrenzte Tarifzugang. Die Öffnungsklausel gilt nicht für alle Tarife eines Versicherers, sondern nur für bestimmte, meist solide Grundtarife. Hochleistungs- oder Spezialtarife sind oft ausgeschlossen.

Zudem ist der Risikozuschlag zwar begrenzt, kann aber dennoch spürbar sein. Ein Zuschlag von bis zu 30 Prozent sollte langfristig einkalkuliert werden.

Ein weiterer Punkt: Die Öffnungsklausel ersetzt keine individuelle Tarifberatung. Auch innerhalb der Öffnungsklausel gibt es bessere und schlechtere Tariflösungen.

Für wen ist die Öffnungsklausel besonders wichtig?

Die Öffnungsklausel ist besonders relevant für Beamte mit:

  • chronischen Erkrankungen
  • psychischen Vorerkrankungen
  • schweren orthopädischen Diagnosen
  • längerer medizinischer Vorgeschichte

Gerade bei Berufen mit erhöhten gesundheitlichen Belastungen ist sie ein entscheidender Schutzmechanismus.

Die Öffnungsklausel ist ein zentrales Schutzinstrument für Beamte

Die Öffnungsklausel ermöglicht Beamten den Zugang zur privaten Krankenversicherung, auch wenn gesundheitliche Voraussetzungen eigentlich dagegen sprechen würden. Sie schützt vor Ablehnung, verhindert Leistungsausschlüsse und begrenzt Zuschläge klar.

Entscheidend ist jedoch, den richtigen Zeitpunkt zu kennen, die Fristen einzuhalten und den Antrag strategisch vorzubereiten. Wer die Öffnungsklausel ungenutzt verstreichen lässt, verliert diese Chance dauerhaft.

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