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Die pauschale Beihilfe in Hamburg – Alternative zur klassischen Beihilfe

Seit 2020 haben Beamte in Hamburg eine zusätzliche Möglichkeit der Gesundheitsvorsorge: die pauschale Beihilfe, die oft als „Hamburger Modell“ bezeichnet wird.
Damit können Sie als Beamter in Hamburg zwischen zwei unterschiedlichen Absicherungsmodellen wählen:

  1. der klassischen Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung (PKV)
  2. oder der pauschalen Beihilfe in Verbindung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Ziel des Modells ist es, auch Beamten den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erleichtern und eine gerechtere Wahlmöglichkeit zu schaffen – insbesondere für Personen, für die der Wechsel in die PKV aus gesundheitlichen oder familiären Gründen schwierig ist.

Wie funktioniert die pauschale Beihilfe?

Wenn Sie sich für die pauschale Beihilfe entscheiden, beteiligt sich das Land Hamburg mit einem Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Dabei ist es unabhängig, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Der Zuschuss beträgt 50 % des tatsächlichen Versicherungsbeitrags, maximal jedoch den Betrag, den ein Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen würde.
Das entspricht derzeit (Stand 2025) einem monatlichen Höchstzuschuss von etwa 400 € zur Krankenversicherung und rund 80 € zur Pflegeversicherung.

Damit übernimmt das Land Hamburg im Prinzip die Arbeitgeberrolle, während Sie die andere Hälfte des Beitrags selbst tragen – genau wie Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für wen lohnt sich die pauschale Beihilfe?

Die pauschale Beihilfe kann für bestimmte Gruppen von Beamten finanziell oder gesundheitlich vorteilhaft sein:

  • Beamte mit Vorerkrankungen, die in der privaten Krankenversicherung hohe Risikozuschläge zahlen müssten
  • Teilzeitbeschäftigte oder Alleinerziehende, für die PKV-Beiträge im Verhältnis zum Einkommen hoch sind
  • Beamte mit großen Familien, deren Kinder über die Familienversicherung in der GKV beitragsfrei mitversichert sind
  • Beamte, die bereits gesetzlich versichert waren, z. B. vor der Verbeamtung, und dort bleiben möchten

In diesen Fällen kann die pauschale Beihilfe eine faire, kostengünstige und unkomplizierte Alternative zur klassischen Beihilfe-PKV-Kombination sein.

Wichtige Einschränkungen und Nachteile

Trotz der Vorteile sollten Sie die Entscheidung sehr sorgfältig abwägen, denn sie ist endgültig:

  • Ein Wechsel zurück in die klassische Beihilfe mit privater Krankenversicherung ist ausgeschlossen.
  • Die pauschale Beihilfe gilt nur solange Sie im Dienst des Landes Hamburg stehen.
    Wechseln Sie zu einem anderen Dienstherrn (z. B. in ein anderes Bundesland oder zum Bund), verfällt der Anspruch.
  • Die pauschale Beihilfe beteiligt sich nicht an Zusatzleistungen wie Wahlleistungen im Krankenhaus, Heilpraktikerbehandlungen oder Chefarztbehandlung.
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Altersrückstellungen – im Ruhestand steigt der Beitrag mit dem Einkommen.

Deshalb ist die klassische Beihilfe in Kombination mit einer PKV für viele Beamte langfristig die vorteilhaftere Lösung. Sie lohnt sich insbesondere, wenn Beamte jung, gesund und mit Blick auf Familienplanung unterwegs sind.
Die pauschale Beihilfe kann dagegen für Beamte mit einer besonderen gesundheitlichen oder finanziellen Ausgangssituation eine sinnvolle Alternative darstellen.

Einmalige Entscheidung – lebenslange Folgen

Wenn Sie sich für die pauschale Beihilfe entscheiden, müssen Sie diese Wahl aktiv beantragen.
Der Antrag erfolgt schriftlich über die Zentrale Beihilfestelle des Landesverwaltungsamts Hamburg und muss innerhalb von drei Monaten nach Dienstantritt oder Statusänderung gestellt werden.

Wichtig ist:
Nach Bewilligung des Antrags ist die Entscheidung endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden. Sie gilt für die gesamte Dauer Ihres Beamtenverhältnisses. Die pauschale Beihilfe wirkt auch im Ruhestand weiter.

Beispielrechnung: Klassische vs. pauschale Beihilfe

BeispielpersonKlassische Beihilfe + PKVPauschale Beihilfe + GKV
30 Jahre, ledig, gesundPKV-Beitrag: ca. 250 € (nach Beihilfe)GKV-Beitrag: ca. 850 €, Zuschuss Land: ca. 425 €
Familienvater mit 2 KindernPKV-Beitrag: ca. 400 € (Kinder mitversichert über Beihilfe)GKV-Beitrag: ca. 850 €, Kinder beitragsfrei mitversichert
Beamter mit chronischer ErkrankungPKV-Beitrag (mit Zuschlag): ca. 450 €GKV-Beitrag: ca. 850 €, Zuschuss Land: ca. 425 €

Die pauschale Beihilfe ist nicht automatisch günstiger, kann aber in Einzelfällen – insbesondere bei hohen PKV-Zuschlägen oder Familienversicherung in der GKV – sinnvoll sein.

Unser Fazit zur pauschalen Beihilfe in Hamburg

Die pauschale Beihilfe ist eine faire und moderne Ergänzung zur klassischen Beihilfe, schafft Wahlfreiheit und berücksichtigt individuelle Lebenssituationen besser als früher.
Sie ist jedoch keine universelle Lösung:
Wer jung, gesund und langfristig in Hamburg verbeamtet bleibt, fährt mit der klassischen Beihilfe plus PKV meist günstiger und leistungsstärker.

Deshalb gilt: Lassen Sie sich unbedingt vor Ihrer Entscheidung beraten.
Die Auswirkungen sind dauerhaft – eine individuelle Berechnung Ihrer persönlichen Situation zeigt, welches Modell für Sie wirtschaftlich und gesundheitlich langfristig sinnvoll ist.

Individuelle Beratung zur pauschalen Beihilfe in Hamburg

Wir erklären Ihnen die Unterschiede zwischen klassischer und pauschaler Beihilfe, berechnen Ihre individuelle Belastung und zeigen, welches Modell sich langfristig für Sie lohnt.

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