Beamte der Bundespolizei profitieren während ihrer aktiven Dienstzeit von einem besonderen System der Gesundheitsabsicherung: der freien Heilfürsorge. Sie ersetzt in dieser Phase eine klassische Krankenversicherung vollständig und übernimmt die medizinische Versorgung in weiten Teilen.
Doch so leistungsstark die Heilfürsorge auch ist – sie ist nicht grenzenlos. Viele Bundespolizisten stellen sich daher berechtigte Fragen:
- Welche Leistungen sind tatsächlich abgedeckt?
- Wo gibt es Einschränkungen?
- Und welche Absicherung ist zusätzlich sinnvoll, um Versorgungslücken zu vermeiden?
Dieser Beitrag gibt Ihnen eine klare, realistische Einordnung.
Was ist die Heilfürsorge bei der Bundespolizei?
Die Heilfürsorge ist eine dienstherrenseitige Fürsorgeleistung, mit der der Bund die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen seiner Beamten übernimmt. Für Beamte der Bundespolizei bedeutet das konkret:
Während der aktiven Dienstzeit sind Sie nicht gesetzlich oder privat krankenversichert, sondern erhalten Ihre Gesundheitsversorgung über die Heilfürsorge. Beiträge zur Krankenversicherung fallen in dieser Zeit nicht an.
Ziel der Heilfürsorge ist es, die uneingeschränkte Dienstfähigkeit der Beamten sicherzustellen – insbesondere vor dem Hintergrund eines körperlich und psychisch anspruchsvollen Berufs.
Welche Leistungen deckt die Heilfürsorge ab?
Die Heilfürsorge bietet eine sehr umfangreiche medizinische Grundversorgung. Abgedeckt sind grundsätzlich alle Maßnahmen, die medizinisch notwendig sind und der Behandlung oder Wiederherstellung der Gesundheit dienen.
Dazu gehören speziell ärztliche Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich, notwendige Operationen sowie Krankenhausaufenthalte. Auch Medikamente, die ärztlich verordnet wurden, werden übernommen. Gleiches gilt für Heilmittel wie Physiotherapie oder Ergotherapie, sofern sie medizinisch indiziert sind.
Ebenfalls Bestandteil der Heilfürsorge sind psychotherapeutische Behandlungen. Gerade im Polizeidienst, der mit besonderen Belastungen einhergeht, ist das ein zentraler Punkt. Auch Rehabilitationsmaßnahmen nach Unfällen oder Erkrankungen sind grundsätzlich eingeschlossen.
Kurz gesagt: Alles, was medizinisch erforderlich ist, um Ihre Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen, wird über die Heilfürsorge abgedeckt.
Individuelle Beratung für Beamte
– persönlich, ehrlich und auf Augenhöhe
Ob Gesundheitsvorsorge oder Altersvorsorge: Wir kennen die Besonderheiten des Beamtenstatus und beraten Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und lassen Sie sich unverbindlich unterstützen.
Wo liegen die Grenzen der Heilfürsorge?
Trotz des umfassenden Leistungsumfangs handelt es sich bei der Heilfürsorge nicht um eine Vollversorgung im Sinne einer Premium-Krankenversicherung. Es gibt klare Grenzen und genau diese werden im Alltag häufig unterschätzt.
Nicht abgedeckt sind sogenannte Wahlleistungen im Krankenhaus. Dazu zählen etwa die Unterbringung im Einbettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt. Auch wenn medizinisch alles Notwendige gewährleistet ist, bleibt der Komfort auf dem Niveau der Regelversorgung.
Ebenfalls eingeschränkt sind Leistungen im Bereich Zahnmedizin. Zwar werden medizinisch notwendige Zahnbehandlungen übernommen, hochwertiger Zahnersatz oder ästhetische Leistungen müssen häufig ganz oder teilweise selbst getragen werden.
Bei Sehhilfen zeigt sich ebenfalls eine Lücke: Brillen oder Kontaktlinsen werden in der Regel nur bei medizinischer Notwendigkeit bezuschusst, nicht jedoch bei alltäglichen Fehlsichtigkeiten.
Nicht zuletzt ist der Auslandsschutz begrenzt. Während dienstlicher Auslandsaufenthalte greift die Heilfürsorge, bei privaten Reisen ins Ausland jedoch nur eingeschränkt oder gar nicht. Hier kann es schnell zu hohen Kosten kommen.
Heilfürsorge und freie Arztwahl: Was gilt in der Praxis?
Ein häufiger Irrtum ist, dass Bundespolizisten unter Heilfürsorge automatisch uneingeschränkte freie Arztwahl haben. In der Praxis erfolgt die medizinische Versorgung vorrangig über den polizeiärztlichen Dienst oder über Vertragsärzte.
Behandlungen bei zivilen Fachärzten sind möglich, setzen häufig aber eine Überweisung oder Genehmigung voraus. Ohne diese kann es passieren, dass Kosten nicht oder nur teilweise übernommen werden.
Gerade bei spezialisierten Behandlungen oder Wunschärzten empfiehlt es sich daher, vorab zu klären, ob und in welchem Umfang die Heilfürsorge greift.
Was passiert bei Dienstunfall oder Einsatzverletzung?
Kommt es im Rahmen des Dienstes zu einem Unfall oder einer Einsatzverletzung, übernimmt die Heilfürsorge sämtliche medizinisch notwendigen Behandlungen. Zusätzlich können besondere Unfallfürsorgeleistungen greifen, etwa bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
In diesen Fällen ist die Absicherung in der Regel sehr gut. Dennoch ersetzt die Heilfürsorge keine eigenständige Absicherung gegen Einkommensausfälle, etwa durch Dienstunfähigkeit. Hier sind zusätzliche Versicherungen sinnvoll.
Endet die Heilfürsorge irgendwann?
Ja, und das ist einer der wichtigsten Punkte überhaupt.
Die Heilfürsorge gilt nur während der aktiven Dienstzeit. Mit Eintritt in den Ruhestand oder beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst endet der Anspruch vollständig.
Ab diesem Zeitpunkt wechseln Bundespolizisten in das Beihilfesystem. Der Dienstherr übernimmt dann nur noch einen Teil der Krankheitskosten, der Rest muss über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.
Wer diesen Übergang nicht vorbereitet, riskiert Versorgungslücken oder deutlich höhere Beiträge – insbesondere dann, wenn sich der Gesundheitszustand im Laufe des Dienstes verschlechtert hat.
Warum eine Anwartschaftsversicherung so wichtig ist
Um den späteren Wechsel von der Heilfürsorge in die private Krankenversicherung abzusichern, ist eine Anwartschaftsversicherung für Bundespolizisten nahezu unverzichtbar.
Sie sorgt dafür, dass Ihr heutiger Gesundheitszustand eingefroren wird. Spätere Erkrankungen, Verletzungen oder psychische Belastungen spielen bei der Aufnahme in die PKV dann keine Rolle mehr. Je nach Ausgestaltung können zudem bereits Altersrückstellungen aufgebaut werden, was die Beiträge im Ruhestand spürbar senkt.
Gerade im Polizeidienst, der mit erhöhten gesundheitlichen Risiken verbunden ist, ist die Anwartschaft ein zentraler Baustein der langfristigen Absicherung.
Welche Zusatzversicherungen sind trotz Heilfürsorge sinnvoll?
Es kann auch während der aktiven Dienstzeit sinnvoll sein, die Heilfürsorge gezielt zu ergänzen. Häufig sinnvoll sind Krankenhauszusatzversicherungen, die Wahlleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung absichern.
Ebenso empfehlenswert ist eine Zahnzusatzversicherung, um hohe Eigenanteile bei Zahnersatz zu vermeiden. Für private Auslandsreisen ist eine Auslandskrankenversicherung dringend anzuraten.
Unabhängig von der Heilfürsorge sollte zudem immer über eine Dienstunfähigkeitsversicherung nachgedacht werden, da die Heilfürsorge ausschließlich medizinische Leistungen abdeckt – nicht jedoch den Einkommensverlust bei dauerhafter Dienstunfähigkeit.
Heilfürsorge bei der Bundespolizei – stark, aber nicht vollständig
Die Heilfürsorge bietet Beamten der Bundespolizei während der aktiven Dienstzeit eine sehr solide medizinische Absicherung. Sie übernimmt alle medizinisch notwendigen Leistungen und entlastet finanziell erheblich.
Gleichzeitig ist sie kein Rundum-sorglos-Paket. Komfortleistungen, Zahnersatz, Auslandsschutz und vor allem die Absicherung nach dem Ende der Dienstzeit sind nicht vollständig geregelt.
Wer frühzeitig vorsorgt, Zusatzbausteine sinnvoll ergänzt und den späteren Übergang in die Beihilfe und PKV vorbereitet, stellt sicher, dass die eigene Gesundheitsversorgung dauerhaft stabil bleibt – im Dienst wie auch im Ruhestand.
Individuelle Beratung für Beamte der Bundespolizei
Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen die Heilfürsorge tatsächlich abdeckt, wo Lücken entstehen und wie Sie sich frühzeitig optimal absichern – transparent, unabhängig und auf Ihre Laufbahn zugeschnitten.




