Frau schaut nachdenklich zur Seite

Kann ich als Beamter eine PKV trotz Vorerkrankungen abschließen?

Die Entscheidung für die private Krankenversicherung (PKV) ist für viele Beamte nicht nur eine Frage der Absicherung, sondern auch der finanziellen und medizinischen Vorteile. In den wenigsten Fällen weist die Gesundheitshistorie keine Vorerkrankung oder den Besuch bei einem Facharzt aus. Deshalb ist die Frage unwillkürlich: Werde ich überhaupt in die PKV aufgenommen?

Wenn Sie sich in dieser Situation wiederfinden, können wir Sie beruhigen: Als Beamter haben Sie auch mit Vorerkrankungen realistische Chancen auf eine PKV – oft sogar zu fairen Konditionen.

In diesem Artikel informieren wir Sie über:

  • wie Versicherer bei Vorerkrankungen vorgehen,
  • was die Öffnungsklausel für Beamte bedeutet,
  • wie Risikozuschläge entstehen und sich verändern können,
  • und warum eine sorgfältige Vorbereitung Ihrer Gesundheitsdaten der Schlüssel zur PKV ist.

Warum die PKV für Beamte grundsätzlich sinnvoll ist

Bevor wir auf das Thema Vorerkrankungen eingehen, lohnt ein kurzer Blick auf die grundsätzliche Situation:

Beamte profitieren in der PKV von günstigen Beiträgen, weil sie durch die Beihilfe ihres Dienstherrn einen großen Teil der Krankheitskosten ersetzt bekommen. Für den verbleibenden Rest benötigen sie nur eine Restkostenversicherung – also eine private Krankenversicherung. Diese ist deutlich günstiger als ein Volltarif.

Zudem profitieren privatversicherte Beamte von:

  • besserer medizinischer Versorgung (Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, schnelle Termine),
  • maßgeschneiderten Leistungen,
  • und einer größeren Tarifvielfalt, die sich an individuellen Bedürfnissen orientiert.

Kein Wunder also, dass viele Beamte möglichst frühzeitig in die PKV wechseln möchten – idealerweise gleich zu Beginn der Verbeamtung. Und genau dann kommt häufig Unsicherheit ins Spiel: Was ist mit bestehenden Erkrankungen oder früheren Behandlungen?

Gesundheitsprüfung in der PKV: So läuft sie ab

In der privaten Krankenversicherung gibt es keinen Kontrahierungszwang wie in der gesetzlichen Kasse. Das bedeutet: Versicherer dürfen selbst entscheiden, ob und zu welchen Konditionen sie einen Antrag annehmen.

Dafür verlangen die Versicherungen eine Gesundheitsprüfung – meist in Form eines Fragebogens, der rückblickend die letzten 3 bis 10 Jahre Ihrer medizinischen Vorgeschichte abfragt.

Typische Fragen können sein:

  • stationäre Aufenthalte,
  • psychotherapeutische Behandlungen,
  • chronische Erkrankungen (z. B. Diabetes, Asthma),
  • Medikamenteneinnahmen,
  • Rücken- und Gelenkbeschwerden,
  • und viele andere medizinische Sachverhalte.

Je nach Antwort prüfen die Versicherer dann, ob:

  • ein normaler Versicherungsschutz möglich ist,
  • ein Risikozuschlag erforderlich wird,
  • ein Leistungsausschluss notwendig ist,
  • oder ob der Antrag abgelehnt werden muss.

Vergessen Sie nicht: Selbst bei ernst zu nehmenden Vorerkrankungen müssen Sie nicht verzweifeln – denn als Beamter haben Sie entscheidende Vorteile.

Die Öffnungsklausel: Ihre Eintrittskarte trotz Vorerkrankungen

Seit dem Jahr 2005 gibt es die sogenannte Öffnungsklausel für Beamte, eingeführt auf Initiative des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband). Sie soll sicherstellen, dass auch gesundheitlich vorbelastete Beamte nicht von der PKV ausgeschlossen werden.

Was bedeutet die Öffnungsklausel konkret?

  • Sie verpflichtet teilnehmende PKV-Unternehmen, Beamte auf Antrag ohne Leistungsausschluss aufzunehmen – auch bei erheblichen Vorerkrankungen.
  • Statt eines Leistungsausschlusses kann lediglich ein Risikozuschlag von maximal 30 % erhoben werden.
  • Die Öffnungsklausel gilt nicht nur für Beamte auf Lebenszeit, sondern mittlerweile auch in vielen Fällen für Beamte auf Widerruf (z. B. Lehramtsanwärter, Polizeianwärter, Referendare).
  • Die Bedingung: Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt werden.

Wer profitiert davon?

  • Beamte, die z. B. psychotherapeutische Behandlungen hatten,
  • Personen mit chronischen Erkrankungen,
  • Antragsteller mit Operationen oder Krankenhausaufenthalten in der Vorgeschichte,

Wichtig: Nicht alle privaten Krankenversicherer beteiligen sich an der Öffnungsklausel. Es empfiehlt sich daher, gezielt nach Anbietern zu suchen, die dem PKV-Verband angeschlossen sind und die Öffnungsklausel in ihren Annahmerichtlinien berücksichtigen.

Risikozuschläge – und was es damit auf sich hat

Für den Fall, dass die Öffnungsklausel nicht greift (z. B. weil die Frist verpasst wurde), heißt das nicht automatisch, dass Sie chancenlos sind. In vielen Fällen bieten Versicherer eine Annahme mit Risikozuschlägen an.

Ein Risikozuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den Beitrag – individuell berechnet auf Grundlage Ihrer Gesundheitsdaten. Die Höhe variiert je nach Versicherung und Ausprägung der Vorerkrankung.

Ein Beispiel:

  • Normalbeitrag: 200 €
  • Risikozuschlag: 20 %
  • Monatlicher Beitrag: 240 €

Ein solcher Zuschlag kann bei stabilen oder harmlosen Diagnosen nach ein paar Jahren überprüft und reduziert oder gestrichen werden – z. B., wenn sich Ihr Gesundheitszustand verbessert oder die Erkrankung vollständig ausgeheilt ist.

Das bedeutet: Ein höherer Einstieg muss nicht dauerhaft teuer sein. Es lohnt sich, regelmäßig zu prüfen, ob sich Ihre Beiträge optimieren lassen.

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Warum die saubere Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie entscheidend ist

Wenn es um Vorerkrankungen geht, sind zwei Dinge besonders wichtig:

Ehrlichkeit und Vollständigkeit

Unvollständige Angaben können nicht nur zur Ablehnung führen, sondern auch dazu, dass der Versicherer später vom Vertrag zurücktritt – etwa im Leistungsfall. Deshalb sollten Sie nichts beschönigen oder auslassen.

Systematische Aufbereitung

Eine strukturierte Darstellung Ihrer medizinischen Historie erhöht die Chance auf eine faire Einschätzung. Dazu gehören:

  • Chronologische Arztberichte
  • Diagnosecodes und Therapieinformationen
  • Befunde, Entlassungsberichte und OP-Protokolle
  • Aktueller Gesundheitsstatus (z. B. über ärztliche Stellungnahme)

Unser Tipp: Nutzen Sie das Patientendaten-Zugriffsrecht (§ 630g BGB) und fordern Sie Ihre Unterlagen direkt bei behandelnden Ärzten, Kliniken oder Psychotherapeuten an.

Die anonyme Risikovoranfrage – Ihr sicherer Weg zur Einschätzung

Gerade bei komplexeren Fällen ist es ratsam, vor dem offiziellen Antrag eine sogenannte anonyme Risikovoranfrage zu stellen. Diese Anfrage enthält:

  • eine Zusammenfassung Ihrer Vorerkrankungen,
  • ggf. relevante Arztunterlagen oder Befunde,
  • aber keinen Namen, kein Geburtsdatum und keine persönlichen Daten.

Versicherer geben auf dieser Basis eine vorläufige Einschätzung ab, ohne dass etwas in Ihrer „Versicherungsakte“ landet. So erfahren Sie:

  • ob Sie überhaupt angenommen würden,
  • ob ein Risikozuschlag oder Ausschluss vorgesehen wäre,
  • welche Tarife realistisch sind.

Die Durchführung einer solchen Risikovoranfrage sollte durch einen erfahrenen Vermittler erfolgen, der weiß, wie Ihre Unterlagen aufbereitet sein müssen, um unnötige Rückfragen zu vermeiden.

Wichtig: Anonyme Risikovoranfragen sollten immer von Versicherungsexperten vorgenommen werden. Diese wissen bereits vorab, wie welche Krankheit ausformuliert werden muss, und haben oftmals einen direkten Draht zur Versicherungsgesellschaft.

Warum Sie sich bei Vorerkrankungen nicht allein auf Vergleichsportale verlassen sollten

Vergleichsportale vermitteln oft den Eindruck, dass man „mal eben schnell“ eine PKV beantragen kann – mit wenigen Klicks. Was dort aber fehlt, ist die individuelle Risikoprüfung, die bei Vorerkrankungen das Herzstück des gesamten Prozesses ist.

Wenn Sie ernsthaft planen, sich trotz gesundheitlicher Vorgeschichte privat zu versichern, sollten Sie auf einen unabhängigen Experten setzen, der:

  • Ihre Gesundheitshistorie realistisch einschätzt,
  • den Markt tarif- und leistungsorientiert analysiert,
  • alle relevanten Versicherer anonym anfragt,
  • und Sie auch nach Vertragsabschluss weiter begleitet – z. B. bei Nachprüfungen oder Tarifoptimierungen.

Fazit: Auch mit Vorerkrankungen steht Ihnen der Weg in die PKV offen

Die zentrale Erkenntnis dieses Artikels lautet: Als Beamter haben Sie – selbst mit Vorerkrankungen – fast immer eine realistische Chance auf eine private Krankenversicherung. Entscheidend sind:

  • Die Nutzung der Öffnungsklausel (sofern möglich)
  • Eine gründliche und transparente Aufbereitung Ihrer Gesundheitshistorie
  • Der Einsatz einer anonymen Risikovoranfrage
  • Die Begleitung durch erfahrene Experten, die den PKV-Markt kennen

Und nicht zuletzt: die Bereitschaft, sich aktiv mit den eigenen Unterlagen zu beschäftigen und ehrlich mit der eigenen Historie umzugehen.

Sie möchten wissen, ob eine PKV für Sie möglich ist – trotz Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte?

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