DU und BU für Beamte – die Arbeitskraft absichern
Beratungstermin vereinbarenSo sichern sich Verbeamtete mit Voigt Versicherung optimal gegen Dienstunfähigkeit ab
Berufsunfähigkeitsschutz mit Dienstunfähigkeitsklausel
Dienstunfähigkeitsabsicherung auch für Verbeamtete mit Vorerkrankungen
Versorgungsanspruch prüfen
Versorgungslücke schließen
Ihre private Krankenversicherung mit Voigt – individuell und sicher
Alles Wichtige zur Dienstunfähigkeitsabsicherung für Verbeamtete
Nicht alle Beamten erhalten ein Ruhegehalt, wenn Dienstunfähigkeit festgestellt wurde
Inwiefern Verbeamtete Versorgungsansprüche haben, hängt vor allem von ihrem Dienstalter und Beamtenstatus ab
Es gibt keine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU), vielmehr handelt es sich um Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte mit einer Dienstunfähigkeitsklausel
Das erwartet Sie bei bei Voigt-Versicherung
Individuelle Vorsorgeangebote für Beamte
Umfassende Informationen zur privaten Gesundheitsvorsorge
Leistungen, die Sie wirklichen brauchen zum bestmöglichen Preis
Hilfe bei der Antragsstellung durch Experten
Anonyme Risikovoreinschätzung für die PKV
Langfristige Betreuung durch alle Zyklen
Zwei Fragen zur Dienstunfähigkeit bei Beamten
Diese zwei Fragen sollten Verbeamtete sich daher rechtzeitig stellen – und beantworten:
Wie groß ist im Fall der Fälle die individuelle Versorgungslücke?
Und mit welcher Versicherung kann ich diese schließen?
Unterschied dienstunfähig und berufsunfähig
Dienstunfähig ist ungleich berufsunfähig! Grundlegend besteht der Unterschied darin, dass nur Verbeamtete dienstunfähig werden können. Beschäftigte, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, werden berufsunfähig. Zweitens stellen unterschiedliche Stellen diese fest: So entscheidet ein Arzt bzw. eine Ärztin über eine Berufsunfähigkeit bzw. können Versicherer weitere ärztliche Gutachten einholen, bevor eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Ob jemand für dienstunfähig erklärt wird, entscheidet allein der Dienstherr bzw. Amtsarzt oder Amtsärztin.
Beratungstermin vereinbarenDas sagen Andere über Voigt Versicherung
Maximilian S.
Claudia R.
Sebastian T.
Eine Dienst- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen trotz Vorerkrankung?
Wer einen BU-Schutz mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen möchte, muss umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten. Dennoch ist der Abschluss einer BU auch mit Vorerkrankungen möglich. Gesundheitlich vorbelastete Verbeamtete müssen unter Umständen mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen rechnen. Bei letzterem können bestimmte Körperteile oder Krankheiten vom Versicherungsschutz ausgenommen werden wie z. B. bei einem Bandscheibenvorfall. Wir raten hier zu anonymisierten Risikovoranfragen, mit dem die Konditionen bei verschiedenen Anbietern zum Vergleich eingeholt werden können, ohne dass die persönlichen Daten gespeichert werden.
Beratungstermin vereinbarenVoigt-Versicherung:
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Beratungstermin vereinbarenFAQs – Häufig gestellte Fragen zur Absicherung der Dienstunfähigkeit bei Verbeamteten
Wer sollte mit einer Dienstunfähigkeitsabsicherung zusätzlich vorsorgen?
Verbeamtete auf Lebenszeit sind mit Ablauf der fünfjährigen Wartefrist besser versorgt als die meisten Beschäftigten. Für Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und Beamte in den ersten Dienstjahren sieht das anders aus: Da sie kein oder nur ein geringes Ruhegeld erhalten, ist der Einschluss einer Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem für sie empfehlenswert.
Ja, es ist möglich, abhängig vom Status. In einer individuellen Beratung können die alle Optionen geklärt werden. Kontaktieren Sie uns bei Voigt Versicherung für eine individuelle Beratung!
Wer hat einen Versorgungsanspruch bei Dienstunfähigkeit?
Wenn es um Dienstunfähigkeit geht, werden Beamtenanwärter anders behandelt als Verbeamtete mit vielen Dienstjahren.
- Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf erwerben in der Regel noch keine Versorgungsansprüche und werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ausnahmen: Bei Dienstunfällen etc. erhalten sie bestimmte Leistungen.
- Beamte auf Lebenszeit und Richter erhalten in der Regel kein Ruhegehalt, wenn sie innerhalb der ersten fünf Jahre dienstunfähig werden.
- Beamte auf Lebenszeit und Richter erhalten ab einer nachgewiesenen fünfjährigen Dienstzeit einen teilweisen Versorgungsanspruch.
- Nach Ablauf der fünfjährigen Wartezeit, steigt mit jedem Dienstjahr der Anspruch auf ein Ruhegehalt. Nach 40 Jahren beträgt es höchstens 71,75 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts.
Welche Arten von Dienstunfähigkeitsklauseln gibt es?
Hauptsächlich wird hier nach drei Arten unterschieden:
- echte Dienstunfähigkeitsklausel: Der Versicherer akzeptiert ohne eigene Prüfung die festgestellte Dienstunfähigkeit.
- halbechte (unvollständige) Dienstunfähigkeitsklausel: Der Versicherer leistet z. B. nur bei Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit.
- unechte Dienstunfähigkeitsklausel: Der Versicherer akzeptiert die Dienstunfähigkeit nur nach eigener Prüfung anhand der im Vertrag definierten Kriterien. Der Versicherer kann die Leistungen verweigern.
Nur die echte Dienstunfähigkeitsklausel sichert Verbeamtete optimal ab!
Bedeutet dienstunfähig immer, dass man in den Ruhestand versetzt wird?
Eine Dienstunfähigkeit führt nicht automatisch dazu, dass Verbeamtete in den Ruhestand versetzt werden und ein Ruhegehalt beziehen. Zum einen kann der Dienstherr den Betroffenen eine andere Tätigkeit anvertrauen, die mit dem gesundheitlichen Zustand vereinbar ist. Im ungünstigsten Fall haben gerade Beamte zu Beginn ihrer Laufbahn (noch) gar keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt erworben …