Diensthaftpflichtversicherung – Risiken im Beruf absichern

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Holzfiguren stehen unter einem Regenschirm

So sichern sich Verbeamtete mit Voigt Versicherung optimal zum Thema Diensthaftpflicht ab

Diensthaftpflichtversicherung für Beamte

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist für alle, die im öffentlichen Dienst tätig sind – insbesondere für Beamtinnen und Beamte. Es besteht zwar keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss, doch die persönliche Haftung gegenüber dem Dienstherrn oder Dritten macht den Schutz unverzichtbar.

Wer im Dienst fahrlässig einen Schaden verursacht, kann in Regress genommen werden – mitunter in existenzbedrohender Höhe.

Finanzielle Sicherheit im öffentlichen Dienst

Ein kleiner Fehler mit großen Folgen: Ein vergessener Bescheid, eine falsche Zahl im Verwaltungsakt oder ein verspätet bearbeiteter Antrag können Schadenersatzforderungen auslösen.
Gerade bei Vermögensschäden geht es schnell um fünf- bis sechsstellige Beträge.

Die Diensthaftpflichtversicherung bietet nicht nur finanziellen Rückhalt, sondern auch rechtliche Unterstützung, etwa bei der Prüfung, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Unberechtigte Forderungen werden durch integrierten Rechtsschutz abgewehrt.

Der Versicherungsschutz bei besonderen Risiken

Je verantwortungsvoller Ihre Aufgabe, desto höher das Risiko: Wer in leitender Position, im Außendienst oder im Kontakt mit Bürgern arbeitet, trifft regelmäßig Entscheidungen mit finanziellen Konsequenzen für Dritte.
Hier schützt die Diensthaftpflichtversicherung vor den Folgen unbeabsichtigter Fehlern.

Tipp: In vielen Fällen können Spezialbausteine ergänzt werden – etwa für Lehrkräfte, Polizei, Justiz oder technische Ämter. So passt sich der Schutz Ihrer konkreten Tätigkeit an.

Diensthaftpflicht: Ergänzungen und Zusatzoptionen

So vielfältig wie die Aufgaben im öffentlichen Dienst, so individuell sollte auch der Versicherungsschutz sein.
Folgende Erweiterungen können sinnvoll sein:

  • Mitversicherung grober Fahrlässigkeit
  • Absicherung dienstlich genutzter privater Schlüssel
  • Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn
  • Dienstreisen ins Ausland
  • Spezielle Risiken je nach Berufsbild (z. B. Aufsichtspflicht bei Lehrkräften, Entscheidungen über Fördermittel im Bauamt etc.)

Sichern Sie sich optimal gegen Risiken im Beamtenberuf ab!

Die Diensthaftpflicht kann – und sollte – individuell an die spezifischen beruflichen Anforderungen und Risiken angepasst werden! Unser erfahrenes Team berät Sie zur optimalen Absicherung von Haftungsrisiken in Ihrer beruflichen Tätigkeit!
Wie können wir Ihnen helfen?
Junger Mann mit überraschter Mimik hebt den Zeigefinger

Alles Wichtige zur Diensthaftpflichtversicherung

  • Der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung ist keine Pflicht, wird aber dringend empfohlen für Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten – insbesondere für Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, Widerruf oder Probe.

  • Die Diensthaftpflicht bietet umfassenden Schutz vor Haftungsansprüchen bei Fehlern im Dienstalltag. Dazu gehören Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • Typische Beispiele für Schadenersatzansprüche:
    - Versäumte Fristen mit finanziellen Nachteilen für Dritte
    - Ungerechtfertigter Verwaltungsakt (z. B. Entzug einer Genehmigung)
    - Verletzung der Aufsichtspflicht bei Schulveranstaltungen
    - Datenschutzpannen im Behördenalltag

  • Die Versicherung ist bereits für wenige Euro im Monat erhältlich – oft in Kombination mit einer privaten Haftpflichtversicherung.

  • Wichtig: Die private Haftpflichtversicherung reicht bei dienstlichen Schäden nicht aus. Nur eine Diensthaftpflichtversicherung greift im beruflichen Kontext.

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Das erwartet Sie bei bei Voigt-Versicherung

Individuelle Vorsorgeangebote für Beamte

Umfassende Informationen zur privaten Gesundheitsvorsorge

Leistungen, die Sie wirklichen brauchen zum bestmöglichen Preis

Hilfe bei der Antragsstellung durch Experten

Anonyme Risikovoreinschätzung für die PKV

Langfristige Betreuung durch alle Zyklen

Voigt Versicherung: Umfang Leistungen in Form eines runden Puzzles, bei dem einzelne Stücke noch nicht gesetzt sind.

Diensthaftpflicht: Umfang der Deckung

Um den Nutzen einer Diensthaftpflichtversicherung deutlich zu machen, helfen konkrete Praxisbeispiele:

  • Ein Beamter des Ordnungsamts entzieht einem Gastwirt fälschlich die Gaststättenerlaubnis – dieser klagt den entgangenen Gewinn ein (Vermögensschaden).
  • Eine Lehrerin vernachlässigt während eines Klassenausflugs ihre Aufsichtspflicht – ein Kind verletzt sich schwer.
  • Ein IT-Mitarbeiter versendet sensible Daten an die falsche Adresse – die Behörde wird verklagt.
  • Ein Finanzbeamter macht einen Berechnungsfehler – ein Steuerpflichtiger fordert Ersatz.

In all diesen Fällen schützt Sie die Diensthaftpflicht:

  • Personenschäden: z. B. bei Unfällen unter Ihrer Aufsicht
  • Sachschäden: z. B. Beschädigung von dienstlichem Eigentum
  • Vermögensschäden: z. B. durch Fehlentscheidungen oder Fristversäumnisse
  • Datenschutzverletzungen: bei Umgang mit personenbezogenen Daten

Außerdem enthalten viele Tarife eine passive Rechtsschutzfunktion, mit der unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden – notfalls vor Gericht.

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Diensthaftpflicht: Versicherungsschutz bei besonderen Risiken

Die Diensthaftpflichtversicherung greift auch bei Verwaltungsfehlern im Umgang mit öffentlichen Geldern oder Eigentum. Gerade Tätigkeiten mit Haushaltsverantwortung bergen ein erhöhtes Risiko – kleine Fehler haben schnell große finanzielle Auswirkungen.
Besonders relevant ist die Diensthaftpflicht für:

  • Lehrkräfte und Erzieher
  • Polizei, Justiz und Verwaltung
  • Technische Ämter (z. B. Bauamt, Umweltamt)
  • Gesundheitsämter
  • Außendienstmitarbeiter mit Bürgerkontakt

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Tätigkeit besonders risikobehaftet ist, sprechen Sie uns an – wir beraten Sie individuell.

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Viele Menschen am Bahnhof

Das sagen Andere über Voigt Versicherung

Maximilian S.

„Die Beratung bei Voigt Versicherung war hervorragend! Besonders das Beamtenservicepaket bietet unschlagbare Vorteile. Die individuellen Lösungen passen perfekt zu meinen Bedürfnissen als Beamter. Sehr empfehlenswert!“

Claudia R.

„Voigt Versicherung hat mir in einer schwierigen Zeit mit meiner Vorerkrankung geholfen. Die maßgeschneiderte Vorsorgelösung hat mir ein sicheres Gefühl gegeben. Die Beratung war stets kompetent und freundlich!“

Sebastian T.

„Ich bin mit dem Service von Voigt sehr zufrieden. Die transparente Tarifberatung und die umfassende Betreuung haben mir geholfen, den richtigen Versicherungsschutz zu finden. Sehr empfehlenswert!“
Beratungsangebot Versicherungsamt

Für wen ist unser Beratungs-Angebot geeignet?

  • Für Beamte und Beamtinnen  - vorallem mit Vorerkrankungen

  • Für heilfürsorgeberechtigte Beamte und Beamtinnen

  • Für Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Referendare

  • Für Familienangehörige von Beamten

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FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung 

Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Beamte, Beamtinnen und öffentliche Bedienstete vor Schadensersatzforderungen, die aus Fehlern oder Versäumnissen während der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit resultieren. Dazu zählen Sachschäden, Personenschäden sowie Vermögensschäden, die Dritten durch die Diensthandlung entstehen.

Als Beamter oder Beamtin tragen Sie eine besondere Verantwortung. Fehler im Dienst, wie z. B. falsche Entscheidungen oder Unachtsamkeit, können zu hohen Schadensersatzforderungen führen. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Risiken und sorgt dafür, dass Sie nicht persönlich für solche Schäden aufkommen müssen.

Ja, viele Diensthaftpflichtversicherungen bieten auch Schutz bei grober Fahrlässigkeit, sofern dieser im Vertrag enthalten ist. Das bedeutet, dass Sie nicht nur bei leichter Fahrlässigkeit, sondern auch bei schwerwiegenden Fehlern abgesichert sind.

Ja, Sie können die Diensthaftpflichtversicherung an Ihre spezifischen beruflichen Anforderungen und Tätigkeiten anpassen. Zusätzliche Deckungen, wie etwa für besondere Risiken oder die Absicherung bei bestimmten Tätigkeiten, sind oft vereinbar.

Die Kosten einer Diensthaftpflichtversicherung variieren je nach Beruf, Versicherungsschutz und Anbieter. Im Allgemeinen sind die Beiträge jedoch sehr günstig im Vergleich zu den potenziellen finanziellen Risiken, die ohne Versicherung auftreten könnten.

Ohne eine Diensthaftpflichtversicherung müssten Sie im Falle eines Schadens selbst für die Kosten aufkommen. Dies könnte im schlimmsten Fall zu einer existenzbedrohenden finanziellen Belastung führen, da Schadensersatzforderungen leicht in die Millionen gehen können.

Ja, Sie können die Diensthaftpflichtversicherung in der Regel während Ihrer gesamten Karriere im öffentlichen Dienst behalten. Eine Kündigung oder Anpassung der Bedingungen ist in der Regel möglich, falls sich Ihre berufliche Situation ändert.

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