Vorsorge- & Nachlassplanung entspannt regeln
Beratungstermin vereinbarenSo regeln Sie mit Voigt Versicherung im Handumdrehen Ihre persönlichen Angelegenheiten
Vorsorgevollmacht: Bestimmt die Vertretung je Lebensbereich
Patientenverfügung: Bestimmt die Vorsorge für den medizinischen Bereich
Betreuungsverfügung: Bestimmt die rechtliche Betreuung
Vorsorgeplanung: Sicherheit für Ihre Liebsten
Stellen Sie frühzeitig sicher, dass Ihre persönlichen Angelegenheiten geregelt sind!
Alles Wichtige zur Vorsorge- und Nachlassplanung
Mit einer vorausschauenden Planung können Sie nicht nur Ihre persönlichen Dinge regeln, sondern auch ihre Familie absichern und Ihr Vermögen an die nachfolgende Generation übertragen
Für den Fall, dass Sie nicht mehr handlungsfähig sind, dokumentieren Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc. Ihre Wünsche
Ein rechtsgültiges Testament ist Voraussetzung, um die Aufteilung der Vermögenswerte festzulegen
Das erwartet Sie bei bei Voigt-Versicherung
Individuelle Vorsorgeangebote für Beamte
Umfassende Informationen zur privaten Gesundheitsvorsorge
Leistungen, die Sie wirklichen brauchen zum bestmöglichen Preis
Hilfe bei der Antragsstellung durch Experten
Anonyme Risikovoreinschätzung für die PKV
Langfristige Betreuung durch alle Zyklen
Vorsorgeplanung: Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
Um alles klar und verbindlich zu regeln, gibt es diverse Vollmachten und Verfügungen. Mit der Patientenverfügung legen Sie medizinische Maßnahmen für den Notfall konkret fest, während man mit einer Vorsorgevollmacht Vertrauenspersonen bestimmt, die Entscheidungen für Sie treffen. In einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wen das Gericht als Betreuungsperson bestellen soll.
Nachlassplanung: Testament
Wer nicht möchte, dass die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt, kann den eigenen Nachlass allein regeln und den letzten Willen z. B. in einem Testament erklären. Eine gängige Form bei Paaren ist das Berliner Testament, bei dem sich die beiden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
Gemeinsam bestimmen sie, an wen nach ihrem Tod der Nachlass fallen soll, z. B. an die Kinder. Die einfachste Form des Testaments ist das privatschriftliche Testament, das handschriftlich festlegt, wer das Vermögen erbt.
Auch wenn die Voigt Versicherung keine rechtliche Beratung oder Testamentsgestaltung anbietet, helfen wir Ihnen, sich optimal auf alle Eventualitäten vorzubereiten. Wir unterstützen Sie bei der Absicherung Ihrer Liebsten und informieren Sie über Möglichkeiten, finanzielle Vorsorge und Versicherungen mit Ihrem letzten Willen in Einklang zu bringen. Für rechtliche Beratung empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem Notar oder Fachanwalt.
Vertrauen Sie auf die Unterstützung durch Expertinnen und Experten
Die Nachlassplanung ist komplex und kann Folgen haben, die häufig nur schwer abzusehen sind. Zudem müssen immer wieder neue gesetzliche Neuerungen beachtet werden, die bestehende Vorkehrungen teilweise ungültig machen. Wir helfen Ihnen dabei, rechtssichere Dokumente zu erstellen und diese auf dem aktuellen Stand zu halten. Wir beraten Sie auch zu verschiedenen rund ums Vererben wie Schenkung, Pflichtteil & Co.
Das sagen Andere über Voigt Versicherung
Maximilian S.
Claudia R.
Sebastian T.
Für wen ist unser Beratungs-Angebot geeignet?
Für Beamte und Beamtinnen - vorallem mit Vorerkrankungen
Für heilfürsorgeberechtigte Beamte und Beamtinnen
Für Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Referendare
Für Familienangehörige von Beamten
FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung
Brauche ich ein Testament?
Ein Testament ist keine Pflicht, aber der Weg, um persönlich zu regeln, was mit den Vermögensverhältnissen nach dem Tod passieren soll. Wer kein Testament hinterlässt, riskiert Streit in der Familie. Dann wird nämlich das Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt, was nicht eheliche Partner bzw. Partnerinnen oder eine nicht blutsverwandte Person benachteiligen kann – und nicht immer im Sinne der Erblassenden ist.
Wann und wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?
Eine Vorsorgevollmacht muss prinzipiell keiner besonderen Form folgen. Es genügt, dass die oder der Vollmachtgebende das Dokument unterzeichnet und idealerweise auch die Bevollmächtigten. Eine Vorsorgevollmacht ist bis auf Widerruf gültig und endet beispielsweise nicht automatisch nach einer Scheidung. Vollmachten und Verfügungen sollten daher regelmäßig auf ihre Aktualität hin geprüft und ggf. an die aktuelle Lebenssituation angepasst werden.
Worin besteht der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung wird sehr detailliert festgelegt, welche ärztlichen Maßnahmen sich Menschen im Ernstfall wünschen und welche nicht. Anders in der Vorsorgevollmacht: Hierin wird lediglich jemand benannt, der sich um medizinische Entscheidungen kümmert – ohne zu definieren, wie diese aussehen. Daher ist die Patientenverfügung eine sinnvolle Ergänzung zur Vorsorgevollmacht.