Vorsorge- & Nachlassplanung entspannt regeln 

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Eine weiße Blume mit dem Wort 'Peace' auf einem Klebeband befestigt, auf grauem Hintergrund – steht für Frieden und die Bedeutung von Sterbevorsorge.

So regeln Sie mit Voigt Versicherung im Handumdrehen Ihre persönlichen Angelegenheiten

Vorsorgevollmacht: Bestimmt die Vertretung je Lebensbereich 

Hier werden eine oder mehrere Vertrauenspersonen benannt, die für verschiedene Bereiche wie Gesundheit, Pflege, Bankangelegenheiten oder Behörden vertretungsberechtigt sind. 

Patientenverfügung: Bestimmt die Vorsorge für den medizinischen Bereich 

Hier können Sie Ihren individuellen Wunsch zum Umfang medizinischer Behandlungen im unumkehrbaren Sterbeprozess detailliert und verbindlich festlegen. Welche ärztlichen Maßnahmen werden abgelehnt? In welche willigen Sie ein?

Betreuungsverfügung: Bestimmt die rechtliche Betreuung 

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer wichtige Entscheidungen für Sie trifft, wenn Sie es (vorübergehend) nicht mehr können. Konkret legen Sie fest, wen das Gericht als Ihre Betreuungsperson bestellen soll. 

Vorsorgeplanung: Sicherheit für Ihre Liebsten

Eine gute Vorsorge schützt Ihre Angehörigen vor finanziellen Belastungen und sorgt dafür, dass alles nach Ihren Wünschen geregelt ist. Mit der Sterbevorsorge der Voigt Versicherung sichern Sie sich und Ihre Familie ab – unbürokratisch und individuell. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Absicherung.

Stellen Sie frühzeitig sicher, dass Ihre persönlichen Angelegenheiten geregelt sind!

Ohne Vorkehrungen bleiben Betroffene rechtlich und finanziell weitgehend fremdbestimmt. Vorsorge- & Nachlassplanung betrifft nicht nur Sie, sondern auch Ihre Angehörigen. Unser Team berät Sie gern! 
Wie können wir Ihnen helfen?

Alles Wichtige zur Vorsorge- und Nachlassplanung

  • Mit einer vorausschauenden Planung können Sie nicht nur Ihre persönlichen Dinge regeln, sondern auch ihre Familie absichern und Ihr Vermögen an die nachfolgende Generation übertragen 

  • Für den Fall, dass Sie nicht mehr handlungsfähig sind, dokumentieren Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc. Ihre Wünsche 

  • Ein rechtsgültiges Testament ist Voraussetzung, um die Aufteilung der Vermögenswerte festzulegen 

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Das erwartet Sie bei bei Voigt-Versicherung

Individuelle Vorsorgeangebote für Beamte

Umfassende Informationen zur privaten Gesundheitsvorsorge

Leistungen, die Sie wirklichen brauchen zum bestmöglichen Preis

Hilfe bei der Antragsstellung durch Experten

Anonyme Risikovoreinschätzung für die PKV

Langfristige Betreuung durch alle Zyklen

Ein gelber Büroklammerclip hebt sich von einer Reihe blauer Büroklammern auf blauem Hintergrund ab – symbolisiert Individualität und bewusste Planung bei der Vorsorge

Vorsorgeplanung: Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung 

Ein Schlaganfall, Unfall, schleichende Demenz sind Unglücksfälle im Leben, die nicht vorhersehbar sind – und einen ehemals selbstbestimmten Menschen in Abhängigkeiten führen. Die Vorsorgeplanung nimmt die Sorge ab, was geschieht, wenn man nicht mehr handlungsfähig ist.

Um alles klar und verbindlich zu regeln, gibt es diverse Vollmachten und Verfügungen. Mit der Patientenverfügung legen Sie medizinische Maßnahmen für den Notfall konkret fest, während man mit einer Vorsorgevollmacht Vertrauenspersonen bestimmt, die Entscheidungen für Sie treffen. In einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wen das Gericht als Betreuungsperson bestellen soll.
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Nachlassplanung: Testament 

Wer nicht möchte, dass die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt, kann den eigenen Nachlass allein regeln und den letzten Willen z. B. in einem Testament erklären. Eine gängige Form bei Paaren ist das Berliner Testament, bei dem sich die beiden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen.

Gemeinsam bestimmen sie, an wen nach ihrem Tod der Nachlass fallen soll, z. B. an die Kinder. Die einfachste Form des Testaments ist das privatschriftliche Testament, das handschriftlich festlegt, wer das Vermögen erbt.

Auch wenn die Voigt Versicherung keine rechtliche Beratung oder Testamentsgestaltung anbietet, helfen wir Ihnen, sich optimal auf alle Eventualitäten vorzubereiten. Wir unterstützen Sie bei der Absicherung Ihrer Liebsten und informieren Sie über Möglichkeiten, finanzielle Vorsorge und Versicherungen mit Ihrem letzten Willen in Einklang zu bringen. Für rechtliche Beratung empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem Notar oder Fachanwalt.

Ein älterer Mann mit weißem Bart sitzt konzentriert an einem Laptop, umgeben von Unterlagen – repräsentiert die strukturierte Planung eines Nachlasses.

Vertrauen Sie auf die Unterstützung durch Expertinnen und Experten 

Der Knackpunkt bei der Erstellung von Vorsorge- und Nachlassdokumenten ist die Frage, ob diese rechtgültig sind. Gerade bei Testamenten sind eine Reihe formeller Vorschriften zu beachten.

Die Nachlassplanung ist komplex und kann Folgen haben, die häufig nur schwer abzusehen sind. Zudem müssen immer wieder neue gesetzliche Neuerungen beachtet werden, die bestehende Vorkehrungen teilweise ungültig machen. Wir helfen Ihnen dabei, rechtssichere Dokumente zu erstellen und diese auf dem aktuellen Stand zu halten. Wir beraten Sie auch zu verschiedenen rund ums Vererben wie Schenkung, Pflichtteil & Co.
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Das sagen Andere über Voigt Versicherung

Maximilian S.

„Die Beratung bei Voigt Versicherung war hervorragend! Besonders das Beamtenservicepaket bietet unschlagbare Vorteile. Die individuellen Lösungen passen perfekt zu meinen Bedürfnissen als Beamter. Sehr empfehlenswert!“

Claudia R.

„Voigt Versicherung hat mir in einer schwierigen Zeit mit meiner Vorerkrankung geholfen. Die maßgeschneiderte Vorsorgelösung hat mir ein sicheres Gefühl gegeben. Die Beratung war stets kompetent und freundlich!“

Sebastian T.

„Ich bin mit dem Service von Voigt sehr zufrieden. Die transparente Tarifberatung und die umfassende Betreuung haben mir geholfen, den richtigen Versicherungsschutz zu finden. Sehr empfehlenswert!“

Für wen ist unser Beratungs-Angebot geeignet?

  • Für Beamte und Beamtinnen  - vorallem mit Vorerkrankungen

  • Für heilfürsorgeberechtigte Beamte und Beamtinnen

  • Für Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Referendare

  • Für Familienangehörige von Beamten

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FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung 

Ein Testament ist keine Pflicht, aber der Weg, um persönlich zu regeln, was mit den Vermögensverhältnissen nach dem Tod passieren soll. Wer kein Testament hinterlässt, riskiert Streit in der Familie. Dann wird nämlich das Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt, was nicht eheliche Partner bzw. Partnerinnen oder eine nicht blutsverwandte Person benachteiligen kann – und nicht immer im Sinne der Erblassenden ist. 

Eine Vorsorgevollmacht muss prinzipiell keiner besonderen Form folgen. Es genügt, dass die oder der Vollmachtgebende das Dokument unterzeichnet und idealerweise auch die Bevollmächtigten. Eine Vorsorgevollmacht ist bis auf Widerruf gültig und endet beispielsweise nicht automatisch nach einer Scheidung. Vollmachten und Verfügungen sollten daher regelmäßig auf ihre Aktualität hin geprüft und ggf. an die aktuelle Lebenssituation angepasst werden. 

In einer Patientenverfügung wird sehr detailliert festgelegt, welche ärztlichen Maßnahmen sich Menschen im Ernstfall wünschen und welche nicht. Anders in der Vorsorgevollmacht: Hierin wird lediglich jemand benannt, der sich um medizinische Entscheidungen kümmert – ohne zu definieren, wie diese aussehen. Daher ist die Patientenverfügung eine sinnvolle Ergänzung zur Vorsorgevollmacht. 

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Wir wissen, worauf es bei der Sterbevorsorge bei Beamten ankommt. Kontaktieren Sie noch heute unsere Experten.