Seit 2020 bietet das Land Brandenburg Beamten eine weitere Option bei der Gesundheitsvorsorge: die sogenannte pauschale Beihilfe, häufig auch als „Hamburger Modell“ bezeichnet.
Damit steht Ihnen als Beamter aus Brandenburg die Wahl zwischen zwei Systemen offen:
- der klassischen Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung (PKV)
- oder der pauschalen Beihilfe in Verbindung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Ziel der pauschalen Beihilfe ist es, Beamten den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erleichtern und eine fairere Wahlmöglichkeit zu schaffen. Insbesondere für Personen, für die ein Wechsel in die private Krankenversicherung aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Wie funktioniert die pauschale Beihilfe?
Wenn Sie sich für die pauschale Beihilfe entscheiden, beteiligt sich das Land Brandenburg mit einem Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Der Zuschuss beträgt 50 % des tatsächlichen Versicherungsbeitrags. Maximal jedoch den Betrag, den ein Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen würde.
Das entspricht derzeit einem monatlichen Höchstzuschuss von 471,32 € (Stand 2022) zur Krankenversicherung und rund 80 € zur Pflegeversicherung.
Wichtig: Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen und kann je nach individueller Situation unterschiedlich ausfallen. Genaue Beträge sollten daher immer auf Basis der jeweils aktuellen offiziellen Werte sowie der persönlichen Rahmenbedingungen ermittelt werden.
Faktisch übernimmt das Land Brandenburg dadurch den Arbeitgeberanteil, während Sie die übrige Hälfte des Beitrags selbst zahlen. Dieses Prinzip entspricht der Kostenaufteilung, wie sie auch für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt.
Für wen lohnt sich die pauschale Beihilfe?
Die pauschale Beihilfe kann für bestimmte Gruppen von Beamten finanziell oder gesundheitlich vorteilhaft sein:
- Beamte mit Vorerkrankungen, die in der PKV hohe Risikozuschläge zahlen müssten
- Teilzeitbeschäftigte oder Alleinerziehende, für die PKV-Beiträge im Verhältnis zum Einkommen hoch sind
- Beamte mit großen Familien, deren Kinder über die Familienversicherung in der GKV beitragsfrei mitversichert sind
- Beamte, die bereits gesetzlich versichert waren, z. B. vor der Verbeamtung, und dort bleiben möchten
So kann in einigen Fällen die pauschale Beihilfe eine faire, kostengünstige und unkomplizierte Alternative zur klassischen Beihilfe-PKV-Kombination sein.
Wichtige Einschränkungen und Nachteile
Trotz der Vorteile sollten Sie die Entscheidung sehr sorgfältig abwägen, denn sie ist endgültig:
- Ein Wechsel zurück in die klassische Beihilfe mit PKV ist ausgeschlossen.
- Die pauschale Beihilfe gilt nur solange Sie im Dienst des Landes Brandenburg stehen.
Wechseln Sie zu einem anderen Dienstherrn (z. B. in ein anderes Bundesland oder zum Bund), verfällt der Anspruch. - Die pauschale Beihilfe beteiligt sich nicht an Zusatzleistungen wie Wahlleistungen im Krankenhaus, Heilpraktikerbehandlungen oder Chefarztbehandlung.
- In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Altersrückstellungen – im Ruhestand steigt der Beitrag mit dem Einkommen.
Langfristig stellt die klassische Beihilfe in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung für viele Beamte eine attraktive Lösung dar insbesondere wenn sie jung, gesund und auf Familie ausgerichtet sind. Die pauschale Beihilfe kann dagegen eine passende Option für Personen sein, die aufgrund gesundheitlicher oder finanzieller Gegebenheiten besondere Voraussetzungen mitbringen.
Einmalige Entscheidung – lebenslange Folgen
Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist endgültig und kann später nicht rückgängig gemacht werden. Ein Wechsel zurück zur klassischen Beihilfe ist in der Regel ausgeschlossen. Dies kann sich insbesondere als Nachteil erweisen, wenn sich Ihre berufliche Situation ändert, etwa durch den Wechsel des Dienstherrn oder einen Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Daher sollten die langfristigen Folgen bereits im Vorfeld sorgfältig bedacht werden.
Beispielrechnung: Klassische vs. pauschale Beihilfe
| Beispielperson | Klassische Beihilfe + PKV | Pauschale Beihilfe + GKV |
|---|---|---|
| 30 Jahre, ledig, gesund | PKV-Beitrag: ca. 250 € (nach Beihilfe) | GKV-Beitrag: ca. 850 €, Zuschuss Land: ca. 425 € |
| Familienvater mit 2 Kindern | PKV-Beitrag: ca. 400 € (Kinder mitversichert über Beihilfe) | GKV-Beitrag: ca. 850 €, Kinder beitragsfrei mitversichert |
| Beamter mit chronischer Erkrankung | PKV-Beitrag (mit Zuschlag): ca. 450 € | GKV-Beitrag: ca. 850 €, Zuschuss Land: ca. 425 € |
Hierbei handelt es sich um fiktive Beispiele. Die tatsächlichen Beiträge können je nach individueller Lebenssituation und persönlicher Ausgangslage abweichen.
Die pauschale Beihilfe ist nicht automatisch günstiger, kann aber in Einzelfällen – insbesondere bei hohen PKV-Zuschlägen oder Familienversicherung in der GKV – sinnvoll sein.
Wichtig:
Wird die pauschale Beihilfe mit einer gesetzlichen Krankenversicherung kombiniert, liegt der Leistungsumfang in der Regel unter dem Niveau der klassischen Beihilfe in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung. Zusätzliche Leistungen wie eine Chefarztbehandlung oder Wahlleistungen im Krankenhaus sind dabei meist nicht eingeschlossen und müssten separat abgesichert werden.
Unser Fazit zur pauschalen Beihilfe in Brandenburg
Die pauschale Beihilfe stellt eine zeitgemäße Ergänzung zur klassischen Beihilfe dar. Sie erweitert die Wahlmöglichkeiten und berücksichtigt individuelle Lebenssituationen deutlich stärker als frühere Modelle. Dennoch handelt es sich nicht um eine pauschal passende Lösung für alle Beamten. Wer jung, gesund ist und langfristig in Brandenburg verbeamtet bleibt, ist mit der klassischen Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung in der Regel wirtschaftlich günstiger und leistungsstärker abgesichert.
Daher gilt: Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung unbedingt umfassend beraten. Da die getroffene Wahl dauerhaft Bestand hat, ist eine individuelle Betrachtung Ihrer persönlichen und finanziellen Situation unerlässlich, um das für Sie langfristig sinnvollste Modell zu finden.
Individuelle Beratung zur pauschalen Beihilfe in Brandenburg
Wir erklären Ihnen die Unterschiede zwischen klassischer und pauschaler Beihilfe, berechnen Ihre individuelle Belastung und zeigen, welches Modell sich langfristig für Sie lohnt.



