Die freie Heilfürsorge ist die spezielle Gesundheitsversorgung für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.
Sie ist eine staatliche Fürsorgeleistung, mit der der Dienstherr – also die Bundesrepublik Deutschland – sämtliche Krankheitskosten übernimmt.
Anders als bei der Beihilfe oder der privaten Krankenversicherung (PKV) müssen Soldatinnen und Soldaten während ihrer aktiven Dienstzeit keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.
Die freie Heilfürsorge gilt als Vollversorgungssystem: Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder Operationen werden vollständig vom Staat getragen. Der Anspruch besteht automatisch ab dem ersten Diensttag.
Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?
Grundsätzlich haben alle aktiven Soldatinnen und Soldaten Anspruch auf freie Heilfürsorge – unabhängig vom Dienstgrad oder der Laufbahn. Dazu zählen:
- Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ)
- Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (BS)
- Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL)
Nicht anspruchsberechtigt sind Reservisten, ehemalige Soldaten oder Personen im Ruhestand. Für sie greift nach Ende der aktiven Dienstzeit das Beihilfe-System.
Wie funktioniert die freie Heilfürsorge in der Praxis?
Soldatinnen und Soldaten erhalten ihre medizinische Versorgung in der Regel über die Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr – also in Bundeswehrkrankenhäusern, Sanitätsversorgungszentren oder Truppenärzten.
Nur wenn dort keine geeignete Behandlung möglich ist, können zivile Ärztinnen und Ärzte in Anspruch genommen werden. In diesem Fall übernimmt die Bundeswehr ebenfalls die Kosten.
Die Kostenübernahme erfolgt über einen sogenannten Sanitätsvordruck oder eine Überweisung durch den Truppenarzt. Eigenbeteiligungen oder Zuzahlungen fallen nicht an.
Das bedeutet:
- Keine Krankenkassenkarte
- Keine monatlichen Beiträge
- Keine Selbstbeteiligung bei Medikamenten oder Arztbesuchen
Was deckt die freie Heilfürsorge ab – und was nicht?
Die freie Heilfürsorge umfasst alle medizinisch notwendigen Leistungen, die zur Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit dienen. Dazu zählen:
- Ärztliche Behandlungen und Untersuchungen
- Medikamente, Heil- und Hilfsmittel
- Krankenhausaufenthalte und Operationen
- Zahnärztliche Leistungen (nach Bundeswehrvorgaben)
- Psychologische Betreuung und Reha-Maßnahmen
Allerdings ist die freie Heilfürsorge in einigen Punkten eingeschränkt. Nicht übernommen werden z. B.:
- Wahlleistungen im Krankenhaus (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung)
- Brillen oder Kontaktlinsen (nur bei medizinischer Notwendigkeit)
- Zahnästhetische Leistungen oder Implantate (nur bei medizinischer Indikation)
- Behandlungen außerhalb des Dienstes ohne Überweisung
Wer diese Lücken schließen möchte, kann sich mit privaten Zusatzversicherungen absichern – etwa für Zahnleistungen, Krankenhauskomfort oder Auslandsreisen.
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Freie Heilfürsorge und Familienangehörige – wer ist mitversichert?
Ein häufiger Irrtum: Die freie Heilfürsorge gilt nur für die Soldatin oder den Soldaten selbst, nicht für Familienangehörige.
Ehegatten, Lebenspartner und Kinder sind nicht automatisch mitversichert. Sie können sich über die Beihilfe und eine private Krankenversicherung absichern.
Das bedeutet:
- Der Soldat hat freie Heilfürsorge (keine Beiträge)
- Der Ehepartner ist beihilfeberechtigt (meist 70 % Beihilfe, 30 % PKV)
- Kinder sind ebenfalls beihilfeberechtigt
Eine Beratung von Experten hilft, diese verschiedenen Systeme sinnvoll aufeinander abzustimmen – damit die gesamte Familie bestmöglich abgesichert ist.
Wann endet der Anspruch auf freie Heilfürsorge?
Die freie Heilfürsorge endet automatisch mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis.
Das betrifft insbesondere:
- das Ende der Dienstzeit bei Soldaten auf Zeit,
- die Pensionierung von Berufssoldaten,
- oder den Wechsel in ein ziviles Beschäftigungsverhältnis.
Ab diesem Zeitpunkt besteht ein Anspruch auf Beihilfe.
Damit die neue Versicherung nahtlos funktioniert, benötigen ehemalige Soldatinnen und Soldaten eine private Krankenversicherung (PKV) für die verbleibenden Restkosten.
Wer frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat, profitiert doppelt: Der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses wird eingefroren, und der spätere Eintritt in die PKV erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Warum die Anwartschaftsversicherung unverzichtbar ist
Die größte Versicherungslücke entsteht beim Übergang von der freien Heilfürsorge in die Beihilfezeit.
Denn ohne Anwartschaft müssen Sie sich neu privat versichern – inklusive Gesundheitsprüfung, möglicher Risikozuschläge oder sogar Ablehnung.
Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich:
- Ihren aktuellen Gesundheitszustand,
- die Möglichkeit des nahtlosen Übergangs in die PKV,
- und stabile Beiträge beim späteren Einstieg.
Je früher Sie die Anwartschaft abschließen, desto günstiger ist sie. Sie kostet meist nur wenige Euro im Monat, bietet aber enorme Sicherheit – besonders bei längeren Dienstzeiten oder gesundheitlichen Einschränkungen.
Freie Heilfürsorge bei Auslandseinsätzen
Während Auslandseinsätzen der Bundeswehr gilt die freie Heilfürsorge grundsätzlich weiter.
Medizinische Betreuung erfolgt durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr. Sollte eine Behandlung im Einsatzland oder bei Rückführung nach Deutschland notwendig sein, trägt die Bundeswehr sämtliche Kosten.
Dennoch kann eine private Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein – insbesondere für Familienangehörige, die den Soldaten begleiten oder privat reisen.
Freie Heilfürsorge und Dienstunfall – was gilt hier?
Wenn ein Soldat durch einen Dienstunfall oder eine Einsatzverletzung gesundheitliche Schäden erleidet, übernimmt die freie Heilfürsorge sämtliche Behandlungskosten.
Zudem kann Anspruch auf besondere Unfallfürsorgeleistungen bestehen, z. B. Reha, Schmerzensgeld oder finanzielle Entschädigungen.
Die medizinische Versorgung erfolgt in diesen Fällen über den Sanitätsdienst der Bundeswehr oder spezialisierte Kliniken.
Zusatzversicherungen – sinnvoll trotz voller Absicherung?
Auch wenn die freie Heilfürsorge eine sehr umfangreiche Absicherung bietet, gibt es sinnvolle Ergänzungen:
- Krankenhauszusatzversicherung: Für Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
- Zahnzusatzversicherung: Für hochwertigen Zahnersatz, Inlays und Implantate
- Auslandsreisekrankenversicherung: Für privaten Auslandsaufenthalt
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Da die Heilfürsorge nur Gesundheitsleistungen abdeckt, nicht den Einkommensausfall
Mit der richtigen Kombination sichern Sie nicht nur Ihre Gesundheit, sondern auch Ihre finanzielle Stabilität.
Was passiert bei Dienstunfähigkeit oder Entlassung?
Wenn ein Soldat vorzeitig aus dem Dienst ausscheidet – etwa wegen Dienstunfähigkeit oder Entlassung –, endet die freie Heilfürsorge sofort.
Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Anspruch mehr auf Gesundheitsleistungen über die Bundeswehr.
Wer eine Anwartschaftsversicherung besitzt, kann sofort in die PKV wechseln – ohne Gesundheitsprüfung und mit gesichertem Leistungsniveau.
Ohne diese Vorsorge kann der Versicherungsschutz teuer oder lückenhaft werden.
Typische Fragen aus der Beratungspraxis
- Gilt die freie Heilfürsorge auch für Reservisten?
Nein. Reservisten und ehemalige Soldaten haben keinen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Sie müssen sich regulär gesetzlich oder privat versichern. - Muss ich mich um die Abrechnung kümmern?
Nein. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Bundeswehr. Sie müssen keine Rechnungen einreichen oder Vorleistungen erbringen. - Kann ich trotz Heilfürsorge zum Privatarzt gehen?
Grundsätzlich nein – außer Sie haben eine Überweisung des Truppenarztes oder es liegt ein medizinischer Notfall vor. - Was passiert bei längerer Krankheit oder Rehabilitation?
Die freie Heilfürsorge übernimmt auch langwierige Behandlungen, Reha-Maßnahmen und Physiotherapie – sofern diese ärztlich verordnet und militärisch genehmigt sind. - Wie früh sollte ich eine Anwartschaft abschließen?
Idealerweise direkt bei Dienstantritt oder spätestens in den ersten Dienstjahren. Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger ist die Anwartschaft.
Freie Heilfürsorge – umfassender Schutz im Dienst, Vorsorge für danach
Die freie Heilfürsorge der Bundeswehr bietet während der aktiven Dienstzeit einen einzigartigen, umfassenden Gesundheitsschutz – vollständig beitragsfrei und mit Rundumversorgung über den Sanitätsdienst.
Doch spätestens mit dem Ende der Dienstzeit oder der Pensionierung endet dieser Anspruch.
Wer frühzeitig vorsorgt, sorgt für einen reibungslosen Übergang in die Beihilfe und private Krankenversicherung, ohne finanzielle oder gesundheitliche Nachteile.
Mit einer passenden Anwartschaftsversicherung und optionalen Zusatzversicherungen sichern Sie sich und Ihre Familie optimal ab – heute und für die Zukunft.
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